Hallo,
ich bekmme für meinen Sohn und mich Unterhalt vom Vater des Kindes (wir waren nicht verheiratet); nun wird mein Sohn im Juli 3 Jahre alt und damit endet dann die Zahlung für mich.
Für seinen Sohn muß der Vater ja weiterhin zahlen, nur zahlt er im Moment nicht nach der D´dorfer Tabelle, da wir uns vor Gericht über die Höhe der beiden Unterhalte geeinigt haben - haben es so zusagen verrechnet;d.h. er hat für mich mehr bezahlt und für das Kind etwas weniger.
Für meinen Sohn bekomme ich zur Zeit 213,-€....aber der vater verdient wesentlich mehr ---kommt wohl auf ca.3000€ netto!
Demnach müsste meiner Meinung nach der Kindesunterhalt nun neu berechnet werden, oder ???
Und dann hab ich gehört, dass es ab Juli 05 eine neue Tabelle gibt, stimmt das ??
Wie viel stände mir dann für meinen Sohn in etwa zu --damit ich schonmal einen Anhaltspunkt habe.....??
Vielen Dank und ein schönes WE noch,
liebe Grüße,
Toni
Mitglied inaktiv - 04.06.2005, 22:15
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Hallo,
das hängt von so vielen Faktoren ab, dass man es nicht pauschal sagen kann (weitere Kinder, Werbungskosten etc.)-lassen Sie es sich am besten von einem RA vor Ort ausrechnen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2005
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Hallo !
Ab Juli stehen dir etwa 250 Euro fürs Kind zu !
Lg Andrea
Mitglied inaktiv - 05.06.2005, 17:54
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Hallo!
AS,so cih denke, es dürften mehr als die 250 EUR sein.
Hat er viele Werbungskosten die er evtl. abziehen kann?
Wenn nein:
Vergiß Utlaubs-und Weihnachtsgeld nicht auch auf die Monate umzulegen!
Und dann: da dann nur noch eine unterhaltsberechtigte Person da ist (oder zahlt er noch für andere Kinder?) wird qwuasi in der Tabelle um zwei Gehaltsklassen "nach oben" gerutscht, er muß also nochmal ein Quentchen mehr zahlen. Evtl. darf er sich das halbe Kindergeld anrechnen lassen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 05.06.2005, 20:05