Kindesunterhalt für Tochter aus erster Ehe

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindesunterhalt für Tochter aus erster Ehe

Liebe Frau Bader, mein Mann hat Tochter und Ex-Frau aus erster Ehe, wir sind verheiratet und haben zwei weitere gemeinsame Kinder. Er hat Unterhalt für Ex und Kind immer freiwillig gezahlt, nie musste irgendwas tituliert werden. Dabei hat er immer nach Düsseldorfer Tabelle berechnet, allerdings ohne Abschläge. Nun gilt ja bald die neue Tabelle und er wollte anpassen, da wir ja selber noch 2 Kinder haben und ich noch in EZ bin - aber Pustekuchen. Die Ex macht Ärger droht mit Anwalt und Gericht und will ihn beim AG denunzieren (Landesbeamter) Sie will den vollen Unterhalt für´s Kind ohne Abschläge für weitere Unterhaltsbeanspruchende, es wär ja nicht ihr und ihrer Tochter Problem, wenn er noch mehr Kinder in die Welt setzt.... Er ist schon fast soweit nachzugeben und zu zahlen. Oder soll er es drauf ankommen lassen? Danke Andrea

Mitglied inaktiv - 17.06.2005, 08:36



Antwort auf: Kindesunterhalt für Tochter aus erster Ehe

Hallo, die Berechnung ist recht kompliziert und es kann sein, dass er sich vertan hat. Ich würde mir von einem Kollegen vor Ort genau ausrechnen lassen, was er zahlen muss. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2005



Antwort auf: Kindesunterhalt für Tochter aus erster Ehe

Naja.. soo einfach ist das nicht... AFAIK gilt die jeweilige "Einstufung" in der DT, wenn 2-3 Unterhaltspflichtige da sind. Also sehe ich grundsätzlich die Chance eines Abschlages nicht. Und: es ist das Problem "aller" (also zweier Familien), wenn sich familiär etwas verändert. Da kann sich die Ex nicht hinstellen und sagen "mir doch egal", das muß man ihr schon klar machen... Über das Kind wird sie immer mit Ihrem Exmann (und damit auch seiner neuen Familie und Lebensführung) zusammenhängen. Schaut mal auf www.mein-recht.de und rechnet Euch aus, wie der Unterhalt ausgeht. Da könnt Ihr zur Not auch überlegen, ob es sich "lohnt" eine Herabsetzung (zur Not gerichtlich) einzuklagen... Viele Grüße und Gute Nerven Désirée

Mitglied inaktiv - 17.06.2005, 09:35



Antwort auf: Kindesunterhalt für Tochter aus erster Ehe

hallo andrea, drundsätzlich haben alle kinder den gleichen anspruch auf unterhaltszahlung!!!! die drei kinder stehen sich per gesetz gleich!!!! in der DT oder BT stehen die jeweiligen altersstufen, mit den jeweiligen einzusetzenden unterhaltsbeträgen. außerdem gibt es insgesammt 5 unterhaltsberechtigte bei euch! um da jedem den vollen unterhaltsbetrag laut tabelle zu zahlen, muß dein mann aber wirklich mehr als nur viel geld verdienen!!!! hast du außer erziehungseld ( werdet ihr wohl gar nicht bekommen oder ?) und kindergeld keine weiteren einkünft, dann zählst du nämlich genauso mit zum unterhaltskuchen! schaut euch die düsseldorfer tabelle ( oder berliner tabelle wenn ihr in den neuen BL wohnt ) an und dann könnt ihr ja schon mal gucken, ob es denn nicht doch sinnvoll wäre, den unterhalt evtl titulieren zu lassen. kostenlos, aber oft fehlerhaft zu gunsten der exfrau, beim Jugendamt. kostet etwas aber dafür zuverlässlich beim notar, dieser hat nämlich aufklärungspflicht und wird euch dann im falle eines falles evtl dazu raten den titel zeitlich zu begrenzen.. grüße, sandra ps: wir haben mal in einem unterhaltsforum ne rechnung aufgestellt, wieviel denn ein mann verdienen müßte, der seinem kleinen kind und der exfrau unterhalt zahlen muß, wir kamen auf ein bruttogehalt von über 4000€. viel spaß beim rechnen...

Mitglied inaktiv - 17.06.2005, 11:52



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