hallo..nur eine kurze frage..wie hoch ist der minimale kindesunterhalt??mein mann zahlt an drei kinder aus erster ehe unterhalt...soweit ich weiß ist der mindestbehalt für ihn ca 1000 eur, so daß ich nur mit dem mindestunterhalt für unsre 2 kinder( 1+4 Jahre) rechnen kann( ehegattenunterhalt ist vetraglich ausgeschlossen bds)..mit welcher mindestsumme kann ich rechnen?? danke lg keha
Mitglied inaktiv - 31.03.2005, 01:08
Antwort auf:
kindesunterhalt 2. ehe
Hallo,
schauen Sie mal bei http://www.duesseldorf.de/jugendamt/aktuell/duetab2003.pdf
Pauschal sagen kann man das nicht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2005
Antwort auf:
kindesunterhalt 2. ehe
Hallo !
Bei 5 unterhaltsberechtigten Kindern muß er schon sehr viel verdienen um für alle den Mindestunterhalt zahlen zu können.
Der niedriegste Unterhalt wäre im Moment 192 Euro/ für die 1+4 jährigen Kinder !
Es kann aber auch sein das er nur 40 Euro zahlen muß -hängt ebend von seinem Verdienst ab !
LG Andrea
Mitglied inaktiv - 31.03.2005, 09:00
Antwort auf:
kindesunterhalt 2. ehe
Was du nun letzten Endes von ihm an Unterhalt bekommst hängt von seinem Verdienst ab. Alles was über dem Selbstbehalt liegt wird nach einem Schlüssel auf alle ´Kinder aufgeteilt. Sollte er an Hand der Kinderzahl nicht den Mindestunterhalt zahlen können kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen die gleichen dann den Rest aus. Allerdings nur bis zum 12. Geburtstag und längstens für 6 Jahre.
LG
Mitglied inaktiv - 31.03.2005, 13:41