Hallo Frau Bader, ich habe eine außereheliche Tochter die bei ihrer Mutter lebt. Für diese zahle ich bislang Unterhalt. Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin und unserer gemeinsamen Tochter zusammen. Bislang mussten wir ergänzende Leistungen vom Jobcenter zu meinem Gehalt beziehen. Nun hat meine Lebensgefährtin eine Teilzeitstelle erhalten. Muss ich nun die wirtschaftlichen Verhältnisse für die Unterhaltskasse offenlegen bzw. einreichen damit der Unterhalt neu berechnet wird? Bedeutet das für mich, da meine Lebensgefährtin jetzt Geld verdient, das ich in der Einkommensstufe höher gesetzt werde und mehr an meine 1. Tochter zahlen muss?
von kügelchen12 am 08.04.2015, 16:59