Gestern sollte ich noch meinen Vertrag bis zum Mutterschutz verlängert bekommen.Mein Vertrag läuft bis Ende April und der errechnete Termin ist 9.10..Heute wurde mir gesagt ,das ich keine Verlängerung bekomme ,weil es rechtlich nicht möglich wäre.(dies wäre die 2.Verlängerung meines Vertrages gewesen)Stimmt das? Welche (finanziellen)Nachteile hat das jetzt für mich?
Was ist mit dem Mutterschaftgeld?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 23.03.2007, 15:18
Antwort auf:
jetzt bin ich arbeitslos
Hallo,
die weitere Verlängerung hätte uU zu einem unbefristeten Vertrag geführt - und das wollte der AG nicht.
grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden.
Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter.
Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2007
Antwort auf:
jetzt bin ich arbeitslos
Man kann einen befristeten Vertrag nur einmal verlängern lassen, danach muss er unbefristet sein.
Mitglied inaktiv - 23.03.2007, 15:57