Hallo Frau Bader
Unser Kind 1 ist Oktober 17 geboren , meine Frau hat das Elterngeld aufgeteilt auf 2 Jahre. Also bekommen wir bis August 2019 Elterngeld
Nun hat sich Kind Nr. 2 angekündigt und kommt Mitte Juni 2019. Kann man die Monate auch irgendwie ausklammer das man wieder auf den berechnungszeitraum vor Kind nr1 kommt, damit man das gleiche Elterngeld bezieht?
Mfg
von
Familie-Schröder
am 19.10.2018, 20:55
Antwort auf:
In Elternzeit und erneut schwanger
Hallo,
das kommt nicht hin. Man kann die ersten 14 LM von K1 ausklammern. Und die MG-Zeiten von K2. Bleiben aber noch rund 3,5 Monate mit 0 €.Die verringern natürlich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.10.2018
Antwort auf:
In Elternzeit und erneut schwanger
Bis zu 14 Monate können ausgeklammert werden. Das wäre dann bis einschließlich Dez 18. Von Jan 19 bis Mutterschutz sind dann aber Nullrunden. (Mutterschutz schon im April?? Dann wären es nur Jan-März) Die restlichen 8-9Monate werden dann von vor eurem ersten Kind genommen. EG wird also nicht ganz so hoch, aber fast und der Geschwisterbonus (+10%) wird auch noch einiges auffangen.
Woran ihr denken solltet: EZ vor dem neuen Mutterschutz beenden und EG vorher auszahlen lassen.
von
-Talia-
am 19.10.2018, 21:49
Antwort auf:
In Elternzeit und erneut schwanger
Ja, nebenberuflich selbstständig machen, damit verschiebt sich der Berechnungszeittaum.
von
Lovie
am 19.10.2018, 21:51
Antwort auf:
In Elternzeit und erneut schwanger
Warum nebenberuflich selbstständig machen?
Wir wollten eh nächstes Jahr ein nebengewerbe anmelden. Eine Baumaschinen Vermietung. Was würde sich dadurch ändern? Wir haben eh schon 2 Monate mit null berechnet bekommen weil meine Frau im 6 Monat den Fuß gebrochen hatte und 2 Monate Krankengeld bekam.
von
Familie-Schröder
am 22.10.2018, 11:55