Frage: gemeinsames Sorgerecht

Liebe Frau Bader, mein Sohn ist 15 Monate alt.Ich bin alleinerziehend,lebe momentan von Sozialhilfe, bin im Erziehungsurlaub, bis er 2 Jahre alt ist, danach möchte ich gerne stundenweise arbeiten gehen. Sein Vater und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Vor kurzem hat er geheiratet. Er sagt, damit er für mich keinen Unterhalt bezahlen muß (wir waren nie verheiratet). Jetzt häufen sich aber die Hinweise dafür, daß er und seine Frau das Kind zu sich nehmen möchten (und ich soll wieder voll arbeiten gehen und Unterhalt zahlen). Bis jetzt ist es nur eine Vermutung, aber ich mache mir natürlich Sorgen. Freiwillig werde ich ihm den Jungen nicht überlassen. Er ist sehr streng mit ihm und denkt, daß er eine festere Hand als meine braucht... Sie sind beide berufstätig, sie in Fortbildung, er ab nächstes Jahr in Fortbildung, aber die (Fremd-)Betreuung wäre gesichert. Nun meine Frage an Sie: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß er das Kind gewrichtlich zugesprochen bekommt in dieser Situation. Sie sind schließlich eine komplette Familie und haben auch mehr Geld. Ich dagegen habe die Zeit, mich selber um ihn zu kümmern. Wie wäre die Lage, wenn sie ein Kind bekämen, und sie zu Hause wäre? Ich halte schon meine Wohnung picobello sauber, falls das Jugendamt mal vor der Tür steht. Wie kann ich noch vorsorgen? Übrigens stille ich noch. Die WHO empfiehlt ja eine Stillzeit von 2 Jahren. Könnte das auch ins Gewicht fallen, als Argument, das Kind bei mir zu behalten? Oder könnte das eher gegen mich verwendet werden? Er ist nämlich der Meinung, ich binde das Kind dadurch krankhaft an mich. Entschuldigen Sie bitte, wenn das ein wenig wirr ist. Es wäre nett, wenn Sie mir kurz schreiben könnten, wie berechtigt meine Sorgen sind. Vielen Dank. Tanja

Mitglied inaktiv - 29.10.2001, 16:17



Antwort auf: gemeinsames Sorgerecht

Liebe TAnja, das kann ich auf die Entfernung nicht sagen. Da das Kind an Sie gewöhnt ist, denke ich nicht, dass man es Ihnen wegnimmt. Aber sicher sagen kann man das so nicht. Gehen Sie zum Jugendamt und schildern Sie den FAll, bevor er es tut und Sie (sorry, aber das passiert oft und ich meine nicht, dass Sie es sind)als schlechte Mutter darstellt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2001



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