SG Frau Bader.
Habe eine Frage bezüglich Gehalt nach der EZ.
Meine EZ endete am 09.01.13. Habe am 10.01.13 meine Tätigkeit wieder aufgenommen. Mein letztes EG habe ich im Dez. 12 erhalten.
Wieviel muss der AG an Lohn zahlen? Habe jetzt nur anteilig Gehalt bekommen, für die Tage die ich arbeiten war. Somit fehlen mir 500 Euro.
Ist das rechtlich so geregelt das man nur anteilig Lohn bekommt nach der EZ an Tagen tätig war, oder stehen einem der volle Monat zu sprich ab.01.01.13?
Mit freundlichen Grüssen
Bummelfloh79
von
Bummelfloh79
am 02.02.2013, 12:53
Antwort auf:
Gehalt nach EZ
Hallo,
Lohn bekommt man nur für die Zeit, die man gearbeitet hat.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2013
Antwort auf:
Gehalt nach EZ
Selbstverstänldich anteilig für das was Du da warst.
Mehr hast Du doch auch nicht gearbeitet.
von
Sternenschnuppe
am 02.02.2013, 13:12
Antwort auf:
Gehalt nach EZ
Ah ok.
Das heisst man hängt finanziell in der Luft ja?
Da einem ja eine Menge an Geld fehlt. Nun denn, danke für die Antwort.
von
Bummelfloh79
am 02.02.2013, 16:01
Antwort auf:
Gehalt nach EZ
Nö, eigentlich nicht.
Du wusstest doch seit dem Elterngeldbescheid wann die letzte Zahlung ist, wann Du wieder arbeitest und was Du verdienst und wann das gezahlt wird.
Im Endeffekt hast Du auch volles Gehalt, die Tage bis zum Arbeitsantritt waren ja noch mit dem Elterngeld vergütet.
Von daher klassischer Planungsfehler, kann jedem passieren, rechtlich aber alles korrekt.
von
Sternenschnuppe
am 02.02.2013, 16:35
Antwort auf:
Gehalt nach EZ
Wieso Planungsfehler???
Was soll man da denn auch planen? Wenn man am 10. eines Monats EG bekommt, und dann erst wieder am Ende des folge Monats, kann man doch nichts planen?
Wie hätte man das denn organisieren sollen???
von
Bummelfloh79
am 02.02.2013, 18:19
Antwort auf:
Gehalt nach EZ
Spätestens ab Elterngeldbescheid , da steht doch wann die letzte Auszahlung ist und Du weisst wann Du Lohn bekommst.
Planungsfehler in der gedanklichen Planung meinte ich.
von
Sternenschnuppe
am 02.02.2013, 19:06
Antwort auf:
Gehalt nach EZ
Da fehlt kein Geld. Sie haben zu Beginn der EZ nur nicht berücksichtigt, dass Sie fuer einige Tage doppelt "Gehalt" bekommen haben, da der AG auch den AG Zuschuss zum MuSchG nachschuessig zählt und das EG zu Beginn des Lebensmonats ausgezahlt wird. Diesen Teil haetten Sie zurück legen müssen.
von
Lina_100
am 02.02.2013, 19:57