Lilaea
Liebe Frau Bader, vergangenes Jahr habe ich Zwillinge bekommen. Für Zwilling 1 habe ich Elterzeit bis zum 05.01.2024 beantragt. Da die Betreuungssituation eine Vollzeitbeschäftigung nicht zulässt habe ich für Zwilling 2 Elternzeit ab dem 08.01.2024 beantragt. Ab diesem Zeitpunkt arbeite ich auch 32 Stunden im Rahmen der Elternzeit. Der Arbeitsvertrag hierzu läuft auch ab dem 08.01.2024 Wie verhält es sich denn mit dem 06. und 07.01.2024 - stünde mir hier Arbeitsentgelt aus dem "normalen" Beschäftigungsverhältnis zu. Ich bin hier im Moment ein wenig überfragt und konkrete Antwort hierzu habe ich bislang auch nicht erhalten. Über eine Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen und sende herzliche Grüße
Hallo, in der Zeit waren Sie nicht in Ez und haben Anspruch auf den normalen Lohn. Es beginnt aber ein neuer Abschnitt, bedenken Sie, dass es nur 3 Abschnitte pro Kind sein dürfen und der AG dem 3. Abschnitt aus wichtigen Gründen widersprechen darf. Liebe Grüße NB
Neverland
Hast du in den Tagen den gearbeitet? Hättest du ja eigentlich. Oder stattdessen Urlaub/Überstunden nehmen
Dojii
Der 6. und 7.1. waren Samstag und Sonntag. Wären das normale Arbeitstage für dich, oder sind das eigentlich freie Tage, da du sonst nur Montag bis Freitag arbeitest?
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