deborahthdt
Guten Abend, folgendes ist mir passiert: Ich habe Ende Januar positiv getestet und musste meinen AG sofort Bescheid geben, da ich ab positiven Test nicht mehr arbeiten darf. Mein Arbeitgeber hat auch sofort eine Bescheinigung von mir bekommen, wo die Schwangerschaft bestätigt wurde, aber noch kein ET drauf stand, da die Ärztin meinte es wäre dafür zu früh. Ich dachte eigentlich das alles gut ist, ich im Beschäftigungsverbot bin und den ET einfach nachreiche, sobald der FA ihn mir nennen kann. Immerhin hatte mein Arbeitgeber den Beweis für eine Schwangerschaft und der ET war ja nur für den Mutterschutz. Mein AG hat auch zugestimmt, dass ich den ET nachreiche. Diesen Monat ist mir aufgefallen, dass ich kein Gehalt bekommen habe. Ohne Vorwarnung oder jegliches, auf der Abrechnung steht auch 0,00€. Gleichzeitig ist beim FA herausgekommen, dass ich eine Fehlgeburt habe. Auf Nachfrage hieß es nur, dass ich kein Gehalt bekommen habe, weil ich ja offiziell nicht im Beschäftigungsverbot bin, weil kein ET bekannt war. Natürlich hat mich das sauer gemacht, weil nie davon die Rede war, dass der ET für das Beschäftigungsverbot gebraucht wird und eine ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft zu 100% vorliegt. Ich wurde auch nicht vorgewarnt oder sonst was. Jetzt frage ich mich, ob das so rechtens ist? Mit freundlichen Grüßen Deborah
Hallo, gab es denn eine Gefährdungsprüfung und ein BV vom AG? Dann hat er natürlich Unrecht und muss den Lohn zahlen. Liebe Grüße NB
Succero
Ins BV geht man nicht einfach sondern der AG schickt einen ins BV nachdem er eine Gefährdungsbeurteilung gemacht hat und dich nicht umsetzen konnte. Bist du denn einfach der Arbeit fern geblieben oder wie lief das ab?
deborahthdt
Natürlich bin ich nicht einfach der Arbeit ferngeblieben, sondern es war alles abgesprochen. Nachdem mir keine Arbeit angeboten werden konnte, die mit dem Mutterschutzgesetz komform ist, hieß es, dass ich das BV bekomme. Über Telefon bestätigt, die restliche Kommunikation lief dann über E-Mail. Die selben Leute haben mir jetzt aber auch gesagt, dass ich offiziell gar nicht im BV bin und deswegen kein Gehalt bekomme. Wie gesagt, die Bestätigung der Schwangerschaft von ärztlicher Seite hat der AG auch bekommen. Lediglich der ET fehlte. Darüber, dass mir das Gehalt vorenthalten würde habe ich auch keine Vorwarnung bekommen oder sonstiges. Natürlich habe ich mich selber auch versucht zu informieren, finde aber keine entsprechende Rechtssprechung. Falls es so rüber kam, dass ich einfach von selber ins BV gegangen bin, dann tut es mir leid. Das war nicht der Fall.
KielSprotte
Anfang Januar positiv getestet, nun haben wir Mitte März - da wäre ja alle Zeit der Welt gewesen, den ET nachzureichen. Und wenn du mittlerweile eine Fehlgeburt erlitten hast ( mein Beileid hierzu), ist auch das BV beendet und du hättest entweder eine AU einreichen müssen, oder wieder zur Arbeit gehen. Da hast du wohl ein bisschen sehr gepennt.
deborahthdt
Ähm einfach nein. Bitte erst richtig lesen und verstehen. Wenn das nicht gegeben ist, bitte nachfragen und nicht einfach behaupten. ENDE Januar positiv getestet. ENDE Feburar den ersten richtigen FA Termin (also fast 4 Wochen auf diesen Termin gewartet, wo ich den ET hätte bekommen sollen.) gehabt, wo man mir schon sagte, dass es kritisch aussieht man aber nochmal abwarten wollte. Dann begang eine Woche mit allen zwei Tagen zum Arzt rennen und am Freitag nun die endgültige Bestätigung, dass meine Schwangerschaft abgeht. Am Freitag dann auch direkt den Arbeitgeber drüber in Kenntnis gesetzt, dass ich eine Fehlgeburt habe und AU bekommen. Also 0% gepennt, wie du es hier behauptest. Darum geht's mir aber gar nicht und das ist auch nicht das Problem. Mir geht es darum, dass mein AG mir mein Feburar Gehalt vorenthält, weil ich laut denen offiziell nie im BV war, obwohl die mich ins BV geschickt haben und eine Bestätigung der Schwangerschaft hatten. Ich möchte gerne wissen, wie die rechtliche Lage hierzu aussieht. Mehr nicht.
luvi
Hallo, Du schreibst, du hattest das zunächst telefonisch besprochen, später Email-Verkehr mit dem Arbeitgeber. Kann man aus diesen Mails auslesen, dass du ein BV hattest? LG luvi
Dojii
Das Problem ist, kannst du beweisen, dass du ins BV geschickt wurdest? Bspw. durch die E-Mails? Wurde es da ausdrücklich ausgesprochen? Oder haben sie da nur bestätigt, dass du deine Schwangerschaft angemeldest hast? Nur telefonisch wird schwer, das kann der Arbeitgeber jederzeit abstreiten und sagen, du bist einfach nicht zur Arbeit gekommen, obwohl offiziell noch kein BV ausgesprochen wurde.
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