Guten Abend Frau Bader, unser Kind ist im September 2016 zur Welt gekommen. Damals habe ich für 2 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite seit dem 1 Geburtstag unseres Kindes Teilzeit in Elternzeit. Nun planen wir ein zweites Kind. Dieses wird dann zur Welt kommen, wenn ich bereits die Elternzeit meines ersten Kindes verlängert habe. Im Detail wird folgende Konstellation sehr wahrscheinlich: im Juli 2018 Verlängerung meiner Elternzeit im bereits wieder schwangeren Zustand. Nun zu meiner Frage: kann ich auch in dieser Situation die Verlängerung meiner Elternzeit nur bis zum Tag vor Beginn meines zweiten Mutterschutzes beantragen (um im Mutterschutz mein volles Gehalt (wie vor Geburt des ersten Kindes) zu beziehen) oder geht das nicht, da man die Elternzeit nur in 2 Teile stückeln kann und ich dann den dritten Teil nicht an das Ende der Elternzeit für Kind zwei hängen könnte? Wenn das nicht geht: wie würde das dann praktisch ablaufen: die Elternzeit des ersten Kindes endet dann irgendwann, wenn mein zweites Kind z.B. 6 Monate ist und erst dann beantrage ich Elternzeit für das zweite Kind? Wie spielt der Mutterschutz hier rein (Mutterschutz während Elternzeit) und wäre das Gehalt während meines zweiten Mutterschutzes dann so hoch wie meine Teilzeitvergütung vor dem zweiten Mutterschutz? Verschenke ich dann Elternzeit in Höhe von 6+8 Wochen Mutterschutz? Das wäre ja schon sehr ärgerlich... Besten Dank kuramathi123
von kuramathi123 am 02.02.2018, 22:06