Frage:
BV für 2. Kind im Anschluss Elternzeit 1. Kind
Liebe Frau RA Bader,
ich hoffe Sie können mir meine Frage beantworten und mir ein wenig mehr Klarheit geben, über all das bereits gelesene...
Mein 1. Kind habe ich im Sept 19 bekommen und habe ab dem 4.Monat der Ss ein BV erhalten. Ich kehre im Sept 20 in VZ an meine alte Arbeitsstelle zurück und bin erneut schwanger.
Meine Frage ist, wie muss ich vorgehen?
Meinen AG über die Ss in Kenntnis setzen und dennoch die Arbeit antreten, um dann erneut ein BV zu erhalten? Ich möchte meine Elternzeit für Kind Nr. 1 nicht verlängern, denn bis Geburt von Kind Nr 2 hätte ich dann keine Einkünfte! Ich bin aber auch sicher, dass ich erneut ein BV erhalten werde (zumal ich tagtäglich mit vielen versch. Menschen und Nationalitäten zutun habe und mit der aktuellen Lage gefährdet bin). Ebenso würde ich gerne wissen wie hoch mein Elterngeld ausfallen würde?
Ich denke immer wieder an meinen AG und was er darüber und vor allem über mich denken wird und wie das Verhältnis ist, wenn ich nach Kind Nr 2 wieder arbeiten gehe. Bin sehr besorgt.
Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Frage und herzliche Grüße,
M.YS
von
MYS87
am 18.04.2020, 00:47
Antwort auf:
BV für 2. Kind im Anschluss Elternzeit 1. Kind
Hallo,
Sie müssen ihm die Schwangerschaft mitteilen und er prüft die Gefährdungslage.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es
nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.04.2020
Antwort auf:
BV für 2. Kind im Anschluss Elternzeit 1. Kind
du teilst ihm die schwangerschaft und ER entscheidet ALLEINE über ein bv. eben ob du eines bekommst oder ob du eine ersatztätigkeit ausüben kannst. wie sieht es mit der betreuung kind1 aus? wenn die nicht gesichert ist, könntest du auch keine vz arbeiben! aufpassen, denn dann würdest du KEIN bv erhalten! sondern könnest deinen job einfach nicht ausüben und das wäre der schlechteste weg. dein kind muss! so betreut sein, dass du vollzeit arbeiten KÖNNTEST. das ist die grundlage für ein eventuelles bv. elterngeld wird so gerechnet, wie wenn du arbeiten würdest. wenn du also voll arbeitest, weil ersatztätigkeit (die musst du im übrigen annehmen, du hast da keine mitspracherecht, auch wenn dies außerhalb deiner qualifikation liegt) da ist oder bv, gehen die monate in die berechnung normal mit rein.
von
mellomania
am 18.04.2020, 07:33
Antwort auf:
BV für 2. Kind im Anschluss Elternzeit 1. Kind
Ganz einfach... Du Teilst die Schwangerschaft nach deiner Rückkehr mit. Ob dann ein BV folgt ist Sache des AGs.
Das Elterngeld ist ja wieder die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Elterngeld, bei dir 9/19-9/20 und Monate mit Mutterschaftsgeld werden nämlich ausgeklammert. Die restlichen Monate zählt dein Einkommen. Ich nehme an, du wolltest vollzeit zurück kehren, weil ja nur ein Jahr ez gemeldet wurde.
Wann beginnt denn der Mutterschutz vom 2. Kind. Dann kann man besser raten
Mitglied inaktiv - 18.04.2020, 08:12
Antwort auf:
BV für 2. Kind im Anschluss Elternzeit 1. Kind
Hallo,
Wenn du tatsächlich eine Betreuung für dein älteres Kind hast, würde ich wie geplant im September wieder in die Arbeit einsteigen bzw. alternativ ein BV erhalten. Was sollst du auch sonst machen? Anspruch auf EZ-Verlängerung hast du ja nicht.
Elterngeld wird sogar etwas mehr sein, wenn du arbeitest bzw ein BV erhältst (Geschwisterbonus). Wenn du deine Elternzeit bis Mutterschutzbeginn verlängerst (muss, allerdings der AG erlauben), bekommst du etwas weniger. Da du jetzt schon schwanger bist, dürfte der Unterschied auch nicht zu groß sein, da Monate mit Elterngeld und Monate mit Mutterschutz Leistungen nicht in die Berechnung miteinbezogen werden. Bei dir dürfte das Gehalt von mehreren Monaten vor der 1. Schwangerschaft eine Rolle spielen.
Wann ist d er in ET? Wann Mutterschutzbeginn?
LG luvi
von
luvi
am 18.04.2020, 08:22
Antwort auf:
BV für 2. Kind im Anschluss Elternzeit 1. Kind
Ich würde dazu raten die EZ zu verlängern, die letzten beiden Basismonate EG zu splitten in EG Plus. Ausser du hast 100% sicher eine VZ-Betreuung für dein Kind.
In dem Falle würden nämlich nicht 12 Monate EG ausgeklammert, also durch Zeiten vor dem ersten Kind ersetzt, sondern 14 Monate. Der Mutterschutz kommt noch dazu. Je nachdem wie weit du bereits bist hast du dann gar keine Lieferzeiten mehr, auch ohne arbeiten würdest du also das gleiche EG bekommen. Wenn ganz frisch wären es evtl 1-2 Monate mit 0 € oder wenn du deinem AG sagst das du in TZ arbeitest würde das mit in die Berechnung fließen. Da es auch noch 10% Geschwisterbonus gibt bis das ältere Kind 3 Jahre wird dürfte das keinen grossen Unterschied dann mehr machen.
Wie gesagt, das alles unter dem Deckmantel das du keine zu 100 % gesicherte kinderbetreuung hast. Angesicht von Corona und das noch niemand weiss was kommt würde ich da wirklich genau schauen. Auch ist kein BV wirklich zu 100% sicher. Gerade jetzt wo viele Firmen die Produktionen umsatteln.
von
Felica
am 18.04.2020, 08:25
Antwort auf:
BV für 2. Kind im Anschluss Elternzeit 1. Kind
Anspruch auf Elternzeit - Verlängerung besteht allerdings nicht, da im Erstantrag nur ein Jahr gemeldet wurde.
Der Vorschlag, die Auszahlung der letzten beiden Monate zu splitten, ist super.
von
luvi
am 18.04.2020, 08:37
Antwort auf:
BV für 2. Kind im Anschluss Elternzeit 1. Kind
Anspruch nicht, stimmt. Aber welcher AG hat bei der derzeitigen Lage aktuell Bock auf eine hochschwangere? Dürfte also eher Formfrage sein. Auch BV ist recht wahrscheinlich, aber eben keine sichere Sache.
Gerade auch mal gerechnet. Wenn frisch schwanger dürfte der ET im Dezember sein. Mutterschutz beginnt je nachdem im oktober/November. Da würde ich mir den Stress mit unsicheren BV und kinderbetreuung nicht mehr geben sondern mit dem AG zeitnah wegen Verlängerung sprechen.
von
Felica
am 18.04.2020, 08:57
Antwort auf:
BV für 2. Kind im Anschluss Elternzeit 1. Kind
Ich gehe mal einfach davon aus das du eine Betreuung hast, sonst hättest du ja nicht in Vollzeit arbeiten gehen wollen. Wie weit bist du denn jetzt?
Also ich würde meinen AG schon etwas frühe informieren, dann macht er sich keine Mühe bei dem Dienstplan und kann schon mal generell planen und sich evtl vorher schon um ein BV kümmer, damit es im September so übergeht.
Augen zu und durch. Eigentlich hat dein SG ja keine großen Verluste (außer deiner Arbeitskraft), da das Geld im BV zurück gezahlt wird von der GKV, also mach dir nicht zu große Sorgen.
Liebe Grüße und eine schöne Kugelzeit
von
ELLIUM
am 18.04.2020, 20:08
Antwort auf:
BV für 2. Kind im Anschluss Elternzeit 1. Kind
Ich gehe mal einfach davon aus das du eine Betreuung hast, sonst hättest du ja nicht in Vollzeit arbeiten gehen wollen. Wie weit bist du denn jetzt?
Also ich würde meinen AG schon etwas frühe informieren, dann macht er sich keine Mühe bei dem Dienstplan und kann schon mal generell planen und sich evtl vorher schon um ein BV kümmer, damit es im September so übergeht.
Augen zu und durch. Eigentlich hat dein SG ja keine großen Verluste (außer deiner Arbeitskraft), da das Geld im BV zurück gezahlt wird von der GKV, also mach dir nicht zu große Sorgen.
Liebe Grüße und eine schöne Kugelzeit
von
ELLIUM
am 18.04.2020, 20:37
Antwort auf:
BV für 2. Kind im Anschluss Elternzeit 1. Kind
Vielen Dank liebe Frau Bader und großes Danke auch an alle Mamis!!
Ich habe es erst erfahren, müsste jetzt so in der 6/7SSW sein.
Betreuung fürs ältere Kind hätte ich ab August und richtig, ich wollte in VZ wieder zurück.
Das erste BV hatte ich seitens meines FA bekommen, nicht durch den AG - dies wird vermutlich dieses mal auch so sein. Wir sind allerdings derzeit im Ausland und aufgrund der aktuellen Situation werden unsere Flüge immer wieder storniert :(
Ich war auch der Meinung, dass ich nicht verlängern kann aber vermutlich würde mein AG da mitgehen, weil es besser für ihn wäre!?
Da ich mir mein Elterngeld auch nur in 1Jahr ausbezahlt haben lasse, würde ich bei einer Verlängerung gar kein Geld bekommen, somit wäre auch wenn es mir sehr unangenehm ist, ein BV das bessere!?
Danke für eure lieben Antworten vorab! LG
von
MYS87
am 20.04.2020, 21:50
Antwort auf:
BV für 2. Kind im Anschluss Elternzeit 1. Kind
das ist das beim bv. entweder, es sind medizinische gründe da, die die arbeit verhindern oder eben nicht. aber ob das für dich besser wäre, kann und darf niemals der ausschlaggebende grund sein. und nur weil es beim ersten kind so war, ist es nicht zwangsläufig wieder so, es muss alles erneut geprüft werden.
von
mellomania
am 20.04.2020, 23:29