Vor meiner Schwangerschaft machte ich eine Umschulung und bekam Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt. Seit einiger Zeit suche ich einen Job, aber keiner will mich haben, weil mein Sohn erst zwei ist. Das Arbeitsamt zahlt mir kein Arbeitslosengeld, aus welchen Gründen auch immer. Ich habe gehört das Erziehungszeit wie Arbeiten gilt und das man dann wieder für ein Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld hat?
Mitglied inaktiv - 01.08.2005, 21:12
Antwort auf:
Erziehungszeit und jetzt kein Job
Hallo,
das ist falsch. Nur wer dem ARbeitsmarkt zur Verfügung steht erhält Leistungen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2005
Antwort auf:
Erziehungszeit und jetzt kein Job
Wärend der Erziehungszeit ruht lediglich der Anspruch auf Arbeitslosengeld aber du erwirbst keinen neuen ANspruch! Wenn du also vor der Elternzeit schon kein Arbeitslosengeld mehr bekommen hast sondern Arbeitslosenhilfe dann hast du jetzt keinen Anspruch mehr. Je nach Partnerverdienst kannst du höchstens Hartz4 beantragen wenn ihr dafür zuviel habt dann WOhngeld und den neuen Kindergeldzuschlag.
LG
Mitglied inaktiv - 03.08.2005, 17:42