Elternzeitende: kündigen lassen oder Aufhebungsvertrag?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitende: kündigen lassen oder Aufhebungsvertrag?

Guten Abend Frau Bader, meine Elternzeit ist bald zuende und mein Arbeitgeber kann mir keine Stelle laut Vertrag (Vollzeit) oder auch in Teilzeit anbieten. Jetzt soll ein Aufhebungsvertrag ausgehandelt werden. Ich denke, es wäre sinnvoller mir regulär kündigen zu lassen, dann kann ich bei der Agentur nicht gesperrt werden. Ich stelle mir vor, dass mein Arbeitgeber mir das Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterbezahlt, mich aber in der Zeit freistellt. Anteilig möchte ich noch Weihnachtsgeld ausbezahlt haben und den Urlaub, für den ich dann noch Anspruch habe. Können Sie mir zu diesem Weg raten oder soll ich lieber einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Habe ich etwas Wichtiges nicht bedacht? Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

von helga2008 am 09.04.2014, 20:58



Antwort auf: Elternzeitende: kündigen lassen oder Aufhebungsvertrag?

hallo, Sie werden nicht gesperrt, wenn ohne Aufhebungsvertrag vom AG gekündigt worden wäre Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2014



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