Elternzeitende; Krankheit und arbeitslos

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitende; Krankheit und arbeitslos

Hallo, meine Elternzeit ist beendet, nun bin ich krank und mein Arbeitegber hat mich gekündigt, wenn ich nach den 6 Wochen Gehalt vom AG bekomme und dann Krankengeld und dann wieder (bald) gesund werde, melde ich mich arbeitssuchend.......bekomme ich dann ALG? Ich weiß nur, das man in den letzten 5 Jahren gearbeitet haben muss???? Theoretisch hat die Elternzeit eine aufschiebende Wirkung!? Wie wird das ALG berechnet? Ganz lieben Dank

von charlie4 am 27.09.2013, 14:56



Antwort auf: Elternzeitende; Krankheit und arbeitslos

Hallo, ja, Sie können Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das Arbeitslosengeld wird fiktiv berechnet. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2013



Antwort auf: Elternzeitende; Krankheit und arbeitslos

Du musst dich jetzt schon bei der ARGE melden! ALG1 ja, allerdings wird die Höhe fiktiv berechnet. Und wenn du nur für 20 Std arbeiten könntest, bekommst du auch das ALG nur für 20 Std. Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.09.2013, 15:26



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