Hallo, muß man seine Elternzeit schriftlich beantragen? Ich habe in einer Arztpraxis gearbeitet. Seit Februar 2004 bin ich in Elternzeit. Habe zwischenzeitlich dort auf 400 € Basis gearbeitet. Zur Zeit nicht mehr. Wir haben damals nichts schriftliches festgelegt. Es war aber immer wieder die Rede davon, daß ich nach den 3 Jahren wieder Vollzeit arbeiten kann. Jetzt bin ich wieder schwanger. Mein Mutterschutz beginnt Anfang April. Seit mein Chef das weiß, will er mich nicht mehr Vollzeit einstellen. Nur Teilzeit. Darf er das? Habe ich trotzdem ein Recht auf meinen Arbeitsplatz? Danke! Liebe Grüße und einen Guten Rutsch! Melanie
Mitglied inaktiv - 27.12.2006, 13:41