Hallo Frau Bader,
ich hoffe das Sie mir helfen können, ich arbeite auf 400 Euro Basis und habe im Juni'07 ET.
Jetzt meine Frage, wenn ich die Elternzeit nur für 7-10 Monate beantrage und dann wieder auf 400 Euro arbeite, bekomme ich dann trotzdem die vollen 12 Monate Elterngeld?
Vielen Dank und ich wünsche Ihnen schöne Ostern. Gruß Alexa
Mitglied inaktiv - 03.04.2007, 13:22
Antwort auf:
elternzeit beantragen bei Minijob
Hallo,
Sie können bis zu 30 Std/ Wo. arbeiten,
die 400 € werden angerechnet.
Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld, um den Arbeitsanreiz zu erhalten: Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 Euro monatlich, wird die Ersatzrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um ein 1 Prozent.
Bei Teilzeittätigkeit von maximal 30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67 % des entfallenden Teileinkommens. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2.700 Euro berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.04.2007