Hallo Frau Bader, bin seit der Geburt meiner Tochter mitte Juni 2006 zuhause in Elternzeit. Hab mit Arbeitgeber vorerst eine Elternzeit von 2 Jahren vereinbart. 1. Bis wann muss ich das 3. Jahr beantragen? 2. Bin jetzt wieder schwanger, voraus. ET 09.07.08. Das heißt bin ab Mai wieder in Mutterschutz. Muss ich trotzdem noch das 3. Jahr Elternzeit für meine 1.Kind beantragen oder gleich während des neuen Mutterschutzes das 1. Jahr fürs 2. Kind? Hoffe habe es einigermaßen verständlich erklärt und bedanke mich schon vorab für die Info. waddle
Mitglied inaktiv - 10.12.2007, 09:41