Ich habe 2 Kinder. Mit dem ersten Kind habe ich 1 Jahr Elternzeit genommen, dann bin ich wieder arbeiten gegangen (Teilzeit 24. Stunden/Woche) bis zum Mutterschutz vor Geburt meines zweiten Sohnes. Nach dem zweiten Kind muß ich, wegen Umzug, 3 Jahre Elternzeit nehmen. Beim ersten Kind habe ich beantragt daß, ich 1 Jahr Elternzeit aufheben wollte zu nehmen bis zum 7. Geburtstag meines ersten Sohnes. Meine Frage lautet: Kann ich dieses Jahr Elternzeit vom ersten Kind nach der 3. Jahre Elternzeit vom zweiten Kind noch nehmen oder ist es 'verfallen' als ich das zweite Kind gekriegt habe? Vielen Dank im voraus. Helen
Mitglied inaktiv - 12.01.2007, 11:33