Frage:
Elterngeldberechnung für das 2. Kind
Hallo Frau Bader,
vielen Dank schon einmal für Ihren unermüdlichen Einsatz hier.
Bei vielen Sachen habe ich schon Rat gefunden.
Nun geht es bei meiner Frage heute um das Elterngeld für das 2. Kind.
So richtig bin da noch nicht schlau geworden.
Unser erstes Kind wird am 1.10.2013 2 Jahre alt und das 2. Kind wird Ende Okt 2013 erwartet. Bekomme ich dann nur den Sockelbetrag von 300 EUR + Geschwisterbonus oder wird noch irgendetwas von meinem Gehalt vor Kind 1 berücksichtigt ?
Wenn ich nur den Sockelbetrag bekomme, dann kann ich auch während des Elterngeldbezuges wieder arbeiten bis 30 Std. ohne das mit etwas weggekürzt wird ?
Meine Elternzeit läuft am 30.9.2013 aus und ich rutsche dann direkt in den Mutterschutz.. bin ja dann wieder normal "angestellt".. auch wenn ich nicht arbeite. bekomme ich dann noch Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse oder nicht ?
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort,
liebe Grüße
Tanja
von
Tanky999
am 27.01.2013, 11:12
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für das 2. Kind
Hallo,
Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2013
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für das 2. Kind
Hallo
Du kannst Deine Elternzeit auf einen tag vor neuem Mutterschutz verkürzen, dann bekommst Du die vollen 6 Wochen vorher den Mutterschutzlohn :-)
Und danach auch die 8 Wochen ganz normal.
Du wirst vermutlich minimal über den Sockelbetrag kommen, da die 2 Monate Mutterschutz nach der ersten Geburt ja in den neuen Bemessungszeitraum fallen.
Diese werden vom vorherigen Lohn ersetzt.
Ansonsten Nullrunde, wenn Du nicht gearbeitet hast nach dem 1. Geb.
+ Geschwisterbonus dann vermutlich 75€
Einkommen wird voll angerechnet, aber unter 300€ Elterngeld kannst Du mit Arbeit dennoch nicht rutschen.
Alles Gute
von
Sternenschnuppe
am 27.01.2013, 11:20
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für das 2. Kind
super danke für die schnelle Antwort !
dann freuen wir uns zumindest über das Mutterschaftsgeld :)
von
Tanky999
am 27.01.2013, 11:24
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für das 2. Kind
eine kurze Frage habe ich noch..
da ich direkt aus der Elternzeit in den Mutterschutz rutsche
stockt der Arbeitgeber da auch das Mutterschaftsgeld auf ? oder nicht ?
muss ich voher eine bestimmte Zeit gearbeitet haben ?
Leider macht der arbeitgeber nicht mit, die Elternzeit ein paar Wochen zu verkürzen. aber das wußte ich schon vorher.
von
Tanky999
am 29.01.2013, 08:02
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für das 2. Kind
Moin,
dein Arbeitgeber muß aber mitmachen! Das ist im Mutterschutzgesetz neu geregelt. Das kostet ihn nichts, er kann sich das Geld über die Umlage 2 von der Krankenversicherung zurückhohlen(es sollen sogar 120% der Kosten erstattet werden)
LG
Ingo.
von
IngoAC
am 29.01.2013, 10:36
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für das 2. Kind
Der Arbeitgeber muss mitmachen.
Seit 01.01. auch durch ein Gerichtsurteil belegt.
Google mal Elternzeit beenden wegen neuem Mutterschutz.
Da kommen dann die Ergebnisse.
von
Sternenschnuppe
am 29.01.2013, 10:49
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für das 2. Kind
oh danke für die Tipps !
was würde ich nur ohne euch machen :-)
von
Tanky999
am 30.01.2013, 08:47
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für das 2. Kind
oh danke für die Tipps !
was würde ich nur ohne euch machen :-)
von
Tanky999
am 30.01.2013, 08:47