Schönen guten Morgen Frau Bader, ich habe mal eine Frage. Die Suchfunktion habe ich benutzt nur bin ich jetzt doch verunsichert. Wir haben ein Haus gekauft und und es wäre für mich/uns hilfreich, zumindest eine grobe Orientierung des Anspruchs zu haben. Ich befinde mich zur Zeit vom 24.06.17-23.06.18 in Elternzeit (12Monate, mein Mann hat 2 Monate genommen) und bin jetzt wieder schwanger. Am Montag habe ich einen FA Termin. Ich denke, der vorraussichtliche Geburtstermin wird im Oktober liegen. Bei meinem Arbeitgeber in der ambulanten Pflege wurde ich bei der letzten Schwangerschaft ab der 20SSW von meiner Frauenärztin freigestellt (BV). Wenn ich jetzt großzügig rechne und davon ausgehe, das die erste SSW in der KW5 liegt, würde ich ja spätestens ab der KW 25 (ebenfalls Ende der ersten Elternzeit) wieder ein BV bis zum Mutterschutz bekommen. Dann müsste das Eltergeld doch eigentlich ungefähr die gleiche Höhe haben bzw. noch 10% Geschwisterbonus dazukommen oder? Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihren tollen Service hier im Portal! Mit freundlichem Gruß, Kathy
von Kathy8787 am 06.02.2018, 10:24