Hallo,
bald bekommen wir unser erstes gemeinsames Kind. Wir sind verheiratet und leben berufsbedingt in getrennten Wohnungen, auch wenn wir das spätestens nach zwei Jahren ändern möchten.
Nun habe ich die Frage ob es in Bezug auf das Elterngeld für mich Nachteile gibt und ob ich ggf. sogar Anrecht auf 14 Montate hätte? Mein Mann nimmt keine Elternzeit in Anspruch.
Vielen Dank im Voraus für viele Antworten;)
Mit freundlichen Grüßen
von
BABY0718
am 29.01.2018, 13:57
Antwort auf:
Elterngeld und Elternzeit bei getrenntlebenden, verheirateten Eltern
Hallo,
Nachteile gibt es nicht, da Sie jedoch nicht alleinerziehend sind, können Sie die 14 Monate nicht in Anspruch nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2018
Antwort auf:
Elterngeld und Elternzeit bei getrenntlebenden, verheirateten Eltern
Nachteile hat es nicht. Du kannst Elternzeit/Elterngeld nutzen, solange das Kind in dieser Zeit mit dir in einer gemeinsamen Wohnung lebt.
14 Monate bekommst du nicht, da du steuerrechtlich nicht alleinerziehend bist (Steuerklasse 2), nur das zählt beim Elterngeld.
von
Dojii
am 29.01.2018, 16:14