Hallo! Vielen Dank, dass sie mir meine Frage beantworten! Tolles Forum hier. Nun zu meiner Situation: Mein Entbindungstermin ist der 20.07.2008. Am 01.08.2007 begann mein Praktikantenvertrag als Erzieherin im Anerkennungsjahr. Er ist bis zum 31.07.2008 befristet. Seit Oktober 2007 wurde ich krankgeschrieben und diese Krankschreibung geht nun schon die ganze Zeit. Nun bin ich im Mutterschutz und ich habe die ganze Zeit seit Oktober Krankengeld bezogen. Meine Krankschreibung war NICHT schwangeschaftsbedingt. Meine Frage: Was muss ich nun im Elterngeldantrag eintragen? Bekomme ich den Sockelbetrag von 300 Euro? Oder wie wird das nun berechnet? Bin da echt ratlos. Vielen, vielen Dank! lg, Leonie
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 17:16