Guten Tag,
ich hatte vor ein paar Wochen ein Gespräch mit meinen Chefs, zwecks Wiedereinstieg nach Ez.
Ein Chef hat mitgeschrieben bzw sich Notizen gemacht.
Dort habe ich klar geäußert das ich nur 2x feste Tage in der Woche arbeiten kann. Das wurde abgenickt.
War gestern da um den Arbeitsplan abzuholen und nun standen andere Tage im Plan. Ich habe gesagt das geht nicht etc und plötzlich wusste keiner mehr was davon und wann das besprochen wurde..es wurde nun für diesen Monat geändert.
Jetzt muss ich noch die Stundenreduzierung schriftlich einreichen. Kann ich da hineinschreiben das ich wie Besprochen im Rahmen der Betreuungszeit nur x und x einsetzbar bin und am Wochenende oder Feiertag flexibelarbeiten kann.
Passt es da rein? Oder schreibt man sowas nicht?
Wäre über einen Tipp dankbar
Was mache ich wenn sie mich planen und ich kann aber nicht, da keine Kinderbetreuung?
Danke im vorraus
von
dead
am 08.01.2019, 13:26
Antwort auf:
Dienstzeiten und Kinderbetreuung
Hallo,
Problem ist hier, dass Sie nicht beweisen können das es Ihnen zugesagt wurde und Sie keinen Anspruch auf feste Zeiten haben. Es bleibt Ihnen nur, neu zu verhandeln und das direkt schriftlich zu fixieren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2019
Antwort auf:
Dienstzeiten und Kinderbetreuung
problem ist dass dir der AG nach der elternzeit DEINEN job oder einen vergleichbaren anbieten muss. er muss jedoch keine rücksicht auf die kinder betreuung nehmen. das ist das problem. wenn du den vertrag nicht mehr erfüllen kannst, musst du kündigen. dein alter vertrag lebt ja auf nach der eltenrzeit. wenn du einen neuen machst bzw stundenreduzierung, würde ICH das schriftlich machen. alles. jeden einzelnen tag den du kannst. wenn sie unterschreiben müssen sie es einhalten. wenn sie das so nicht bieten können musst du dir was neues suchen...hatte ich auch. daher suchte ich was neues
von
mellomania
am 08.01.2019, 13:36
Antwort auf:
Dienstzeiten und Kinderbetreuung
Da du nur eine mündliche Zusage hattest, von der jetzt keiner mehr weiß und die eben auch nicht beweisen kannst, kannst du natürlich zur schriftlich eingereichten Stundenreduzierung auch die Wunsch-Arbeitszeiten dazu schreiben. Auch mit dem Hinweis "wie am xxx mit yyy besprochen".
Vielleicht nützt es etwas, aber wenn sich jetzt schon niemand mehr daran erinnert, fürchte ich, das bleibt auch so.
Und dann tritt eben das ein, was mello schon schrieb: Wunscharbeitszeiten muss nicht zugestimmt werden, die Kinderbetreuung entsprechend deinem Vertrag zu organisieren ist deine Sache/Aufgabe, nicht die deines AG.
von
cube
am 08.01.2019, 16:49
Antwort auf:
Dienstzeiten und Kinderbetreuung
Ich habe das Schreiben jetzt aufgesetzt und kann nur abwarten.
Beim nächsten Mal werde ich eine Kopie vom Schmierzettel verlangen wenn das Wort nicht mehr gilt.
von
dead
am 08.01.2019, 22:21
Antwort auf:
Dienstzeiten und Kinderbetreuung
Ja, das ist leider so. Oder direkt eine Mail schreiben "wie soeben besprochen xxx" und darin die mündliche Vereinbarung nochmal genau benennen.
Äußert sich der AG nicht dazu indem er dem widerspricht oder Änderungen zufügt, hast du auch einen Beweis.
von
cube
am 09.01.2019, 10:16