Frage: Dienstzeiten und Kinderbetreuung

Guten Tag, ich hatte vor ein paar Wochen ein Gespräch mit meinen Chefs, zwecks Wiedereinstieg nach Ez. Ein Chef hat mitgeschrieben bzw sich Notizen gemacht. Dort habe ich klar geäußert das ich nur 2x feste Tage in der Woche arbeiten kann. Das wurde abgenickt. War gestern da um den Arbeitsplan abzuholen und nun standen andere Tage im Plan. Ich habe gesagt das geht nicht etc und plötzlich wusste keiner mehr was davon und wann das besprochen wurde..es wurde nun für diesen Monat geändert. Jetzt muss ich noch die Stundenreduzierung schriftlich einreichen. Kann ich da hineinschreiben das ich wie Besprochen im Rahmen der Betreuungszeit nur x und x einsetzbar bin und am Wochenende oder Feiertag flexibelarbeiten kann. Passt es da rein? Oder schreibt man sowas nicht? Wäre über einen Tipp dankbar Was mache ich wenn sie mich planen und ich kann aber nicht, da keine Kinderbetreuung? Danke im vorraus

von dead am 08.01.2019, 13:26



Antwort auf: Dienstzeiten und Kinderbetreuung

Hallo, Problem ist hier, dass Sie nicht beweisen können das es Ihnen zugesagt wurde und Sie keinen Anspruch auf feste Zeiten haben. Es bleibt Ihnen nur, neu zu verhandeln und das direkt schriftlich zu fixieren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2019



Antwort auf: Dienstzeiten und Kinderbetreuung

problem ist dass dir der AG nach der elternzeit DEINEN job oder einen vergleichbaren anbieten muss. er muss jedoch keine rücksicht auf die kinder betreuung nehmen. das ist das problem. wenn du den vertrag nicht mehr erfüllen kannst, musst du kündigen. dein alter vertrag lebt ja auf nach der eltenrzeit. wenn du einen neuen machst bzw stundenreduzierung, würde ICH das schriftlich machen. alles. jeden einzelnen tag den du kannst. wenn sie unterschreiben müssen sie es einhalten. wenn sie das so nicht bieten können musst du dir was neues suchen...hatte ich auch. daher suchte ich was neues

von mellomania am 08.01.2019, 13:36



Antwort auf: Dienstzeiten und Kinderbetreuung

Da du nur eine mündliche Zusage hattest, von der jetzt keiner mehr weiß und die eben auch nicht beweisen kannst, kannst du natürlich zur schriftlich eingereichten Stundenreduzierung auch die Wunsch-Arbeitszeiten dazu schreiben. Auch mit dem Hinweis "wie am xxx mit yyy besprochen". Vielleicht nützt es etwas, aber wenn sich jetzt schon niemand mehr daran erinnert, fürchte ich, das bleibt auch so. Und dann tritt eben das ein, was mello schon schrieb: Wunscharbeitszeiten muss nicht zugestimmt werden, die Kinderbetreuung entsprechend deinem Vertrag zu organisieren ist deine Sache/Aufgabe, nicht die deines AG.

von cube am 08.01.2019, 16:49



Antwort auf: Dienstzeiten und Kinderbetreuung

Ich habe das Schreiben jetzt aufgesetzt und kann nur abwarten. Beim nächsten Mal werde ich eine Kopie vom Schmierzettel verlangen wenn das Wort nicht mehr gilt.

von dead am 08.01.2019, 22:21



Antwort auf: Dienstzeiten und Kinderbetreuung

Ja, das ist leider so. Oder direkt eine Mail schreiben "wie soeben besprochen xxx" und darin die mündliche Vereinbarung nochmal genau benennen. Äußert sich der AG nicht dazu indem er dem widerspricht oder Änderungen zufügt, hast du auch einen Beweis.

von cube am 09.01.2019, 10:16



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Ich bin 15 Jahre in einer großen Firma mit über 2000 Mitarbeitern angestellt. Ich habe zwei kinder 9 und 3 Jahre. Ich habe im Schichtdienst gearbeitet, seiddem ich Kinder habe ist das nicht mehr so möglich. Mein Mann muss bis Abends arbeiten, deswegen habe ich ich immer dann nur in Früh und Nachtdienst gearbeitet. Aus gesundheitlichen Gründen ist d...


Zurück in Elternzeit, da Kinderbetreuung nicht funktioniert

Hallo, Ich habe für meine kleine Tochter keinen Kitaplatz bekommen. Da meine Schwiegermutter angeboten hat die Kinderbetreuung zu übernehmen, arbeite ich nach 2 Jahren Elternzeit eine Tag in der Woche für 8 Stunden. Leider ist es nun so das meine Schwiegermutter mit der Betreuung überfordert ist und sie nicht mehr übernehmen möchte, eine ander...


Kita kündigt Kinderbetreuung fristlos ab morgen - ist das rechtens?

Hallo Frau Bader, die Kita, die bisher unsere beiden Kinder seit 2 Jahren betreut, hat uns heute fristlos die Kündigung unseres Kindergartenvertrages vorgelegt, d.h. ab morgen kann nach Aussagen der Kita keine Betreuung der Kinder mehr stattfinden. Ist das rechtlich ok? In unserem Kindergartenvertrag steht: "die Kündigung dieses Vertrages muss m...


Anspruch auf Hartz 4 bei Verlängerung Elternzeit durch fehlende Kinderbetreuung

Hallo Frau Bader, Ich bin gerade sehr verzweifelt . Ich bin alleinerziehend und mein Sohn ist 16 Monate alt . Meine Elternzeit belief sich auf 14 Monate. Leider gewährt das Jugendamt mir keine weitere Tagesmutter aus pädagogischen Gründen (die erste Eingewöhnung ist gescheitert. Die zweite war erfolgreich , aber die Tagesmutter kann krankheitsbe...


Arbeit in 3 Tagen- keine Kinderbetreuung!

Sehr geehrte Frau Bader, ich muss in 3 Tagen inerhalb der Elternzeit 3 Tage/ Woche in Teilzeit arbeiten- habe aber keine Kinderbetreuung. Meine Schwiegermutter welche auf die Kinder aufpassen sollte, hatte Donnerstag einen Unfall. Mit Op+ Reha und allen ist Sie Monate außer gefecht. Meine Kinder 1+3 Jahre haben keine Kitaplätze erhalten. Ei...


Kinderbetreuung fällt aus

Wir haben folgendes Problem: Ich arbeite an drei Tagen je 5 Stunden. Wir haben einen 3 und 7 jährigen Sohn. Die Oma hat bisher die Kinder betreut. Leider fällt sie nun aus..ob sie jemals wieder einsatzfähig sein wird, wissen wir leider nicht. Ich gehe nun jeden Tag drei Stunden arbeiten und hole im Anschluss die Kinder ab von Kita und Schule....


Unfall Kinderbetreuung Kur

Hallo, Meine Tochter 5,5 Jahre hatte heute während der Kinderbetreuung in unserer Kurklinik einen Unfall. Beim Spielen klemmte sie sich das Bein/Knie so ein, dass sie sich nicht mehr allein befreien konnte und eine Erzieherin sie befreite. Es scheint eine Prellung mit blauen Flecken zu sein, bei der wir erstmal nicht zum Arzt müssten. Wie sehe...


Baby / Kinderbetreuung und Schöffin

Hallo Frau Bader, Ich wurde zur Schöffin für die neue Amtsperiode am Amtsgericht benannt. In Februar soll unser Baby kommen. Ich freue mich andererseits habe ich große Angst. Mein Mann arbeitet Vollzeit. Ich bleibe zwei Jahre in Elternzeit- wir haben privat niemanden der in dieser Zeit auf unser Baby aufpassen kann ! Was mache ich dann? Es i...


Fachliche Weisung zur Kinderbetreuung u3

Liebe Frau Bader, bitte lesen Sie einmal die fachliche Weisung zur Zumutbarkeit der Arbeit  Punkt 2.3 Kinderbetreuung/ Kindererziehung  https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf#page10   Ich denke es ist ganz klar beschrieben, dass eine Fremdbetreung von Kindern u3 stets eine freiwillige Sache ist und ein Rechtsa...


Fehlende Kinderbetreuung ALGi oder ALGII

Guten Abend Frau Bader, nach einjähriger Krankheit im Krankengeldbezug (Vertrag wurde im Jan 2024 nicht verlängert und hat dann geendet, 20 Std Vertrag) bin ich bald wieder arbeitsfähig (20 Wochenstd.) und beantrage ALGI. Als Alleinerziehende habe ich nur eine Kernzeitbetreuung meines Grundschulkindes (1.Klasse) bis 13.00 Uhr aber keine Sommerf...