Sehr geehrter Frau Bader, seit 01.04.07 bin ich bei meinem Arbeitgeber als angestellte Innendienstmitarbeiterin in Vollzeit beschäftigt. Seit dem 20.05.09 befinde ich mich mit meinem ersten Kind in Elternzeit, die ich für ein Jahr angezeigt habe. Über eine große Firma war ich in einer Niederlassung beschäftigt, die nun zu einem Vertriebsbüro degradiert wurde, in der bei derzeit 20 selbstständigen Mitarbeitern angeblich keine Innendienstmitarbeiterin mehr benötigt wird (Hinweis: bis zum Ende meiner Elternzeit ist dort aber meine Vertretung vollzeit beschäftigt), da die Innendiensttätigkeit nun überwiegend in eine andere Niederlassung verlegt wurde. Wie mir der Personalchef der Zentrale mitteilte, könne ich in die neue Niederlassung wechseln, die für mich 178 km entfernt wäre (Strecke mit PKW - Dauer 1:46 h Hauptautobahn mit tlws. Dauerstau, Strecke mit Bahn - schnellste Verbindung 2:43 h Abfahrt Wohnort 5:00 h morgens). Wenn ich in dem Vertriebsbüro teilzeit arbeiten wolle, (was jedoch nicht angeboten wurde, da nicht feststeht, ob jemand gebraucht werde), wäre ich nicht mehr über meine Firma beschäftigt, sondern müsse mich vom selbstständigen Vertriebsleiter anstellen lassen, meine Firma würde diesen Vertriebsleiter dann einen Zuschuss zahlen. Wie sieht es hier arbeitsrechtlich aus? Muss ich die Stelle in der neuen Niederlassung annehmen? Ist der genannte Arbeitsweg mit einem 1jährigen Kind zumutbar, wenn der Ehegatte ebenfalls Vollzeit arbeitet und ein Umzug aufgrund fester Tätigkeit nicht möglich ist? Über eine Antwort Ihrerseits wäre ich Ihnen sehr sehr dankbar. Im Voraus vielen lieben Dank. naciente
Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 19:33