Betreuung wegen Krankenhausaufenthalt -Entbindung-

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betreuung wegen Krankenhausaufenthalt -Entbindung-

Guten Tag, ich bin nicht sicher, ob ich mit der Frage bei Ihnen an der richtigen Stelle bin. Wir haben bereits einen Sohn. Wenn ich zur Entbindung ins Krankenhaus muss, wer kümmert sich dann um meinen Sohn? Verwandte die sich kümmern könnten, sind nicht vorhanden. Übernimmt die Krankenkasse den Verdienstausfall meines Mannes, wenn er zu Hause bleibt um sich zu kümmern? Bekommt er dann unbezahlten Urlaub? Wie läuft so etwas? Danke für Ihre Antwort.

von carla10 am 09.12.2011, 11:02



Antwort auf: Betreuung wegen Krankenhausaufenthalt -Entbindung-

Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.12.2011



Antwort auf: Betreuung wegen Krankenhausaufenthalt -Entbindung-

hallo hat dein sohn keine freunde,deren eltern ihn nach absprache spontan zu sich nehmen könnten? du willst ja sicher deinen mann an deiner seite haben. viele firmen,geben einen tag sonderurlaub für die geburt des kindes,mansche sogar mehr meiner hatte 3 tage,dein mann soll einfach mal nachfragen,das er am tag der entbindung nicht kommt,egal wann sie ist. die meisten chefs machen das mit.

von CKEL0410 am 09.12.2011, 12:12



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