Liebe Frau Bader,
um die Frage so kurz und allgemein wie möglich zu halten:
Wie verhält es sich juristisch, wenn der Chef verlangt, an einem Wochenende oder für ein Bereitschaftsdienst(24h-Dienst) einzuspringen, obwohl spontan keine Kinderbetreuung zu organisieren ist?
Vielen lieben Dank und viele Grüße
DaniSe.
von
DaniSe.
am 17.08.2018, 11:44
Antwort auf:
Bereitschaftsdienst trotz fehlender Kinderbetreuung?
Hallo,
schauen Sie bitte in den Arbeitsvertrag-wenn es dort vorgesehen ist, darf er.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.08.2018
Antwort auf:
Bereitschaftsdienst trotz fehlender Kinderbetreuung?
Kommt drauf an, was im Arbeitsvertrag geregelt ist!
Mitglied inaktiv - 17.08.2018, 12:32
Antwort auf:
Bereitschaftsdienst trotz fehlender Kinderbetreuung?
Was heißt denn einzuspringen? Nicht geplant, somit wegen Ausfalls eines Kollegen?
Wenn du Bereitschaftsdienst nach Dienstplan hast musst du für die Zeit eine Kinderbetreuung parat haben (quasi auch auf Bereitschaft). Egal ob du dann zur Arbeit musdt oder nicht. Und das mzsst du dann auch frühzeitig planen. Spobtan wirst du da Schwierigkeiten haben, bsp AG ruft an und du versuchst dann erst eine Kinderbetreuung zu bekommen.
Schließlich wirst du für Bereitschaft auch bezahlt. Egal ob du zur Arbeit musstest oder nicht.
Da ich das einzuspringen nicht deuten kann, lese in deinem Vertrag nach, wie es da beschrieben ist.
von
Ani123
am 18.08.2018, 04:52