Hallo tut mir leid aber weiss gerade nicht wie das jetzt weiter geht.
Also mal von vorne ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag seit 2015 habe am 18.05.2018 meinen Sohn bekommen und habe 3 Jahre ekternzeit beantragt jetzt kurz vor dem elterngeld Ende wollte ich die elternzeit vorzeitig zum 1.5 beenden und wieder arbeiten gehen ab da auf 40 std die Woche da wir uns noch ein 2tes wünschen jetzt habe ich die Ablehnung bekommen das ich die elternzeit vorzeitig nicht beenden kann ...
Ich habe ja ein unbefristeten Vertrag und wurde bei meinem Sohn ins arbeitsverbot geschickt da ich in einer Pathologie arbeite .. und die ganzen Stoffe und alles nicht gut ist ...
Jetzt weiss ich nicht wie es weiter gehen soll ohne Geld klar mein Mann geht arbeiten aber ohne mein Geld wird es mega knapp ... und heute habe ich dann noch ein Schwangerschaftstest gemacht der positiv ist wie verhält sich das jetzt alles bekomme ich kein Geld mehr ab Mai? Lg
von
Janina 3005
am 25.02.2019, 18:50
Antwort auf:
Bekomme ich jetzt gar kein Geld?
Hallo,
Sie haben keinen Anspruch darauf, die Elternzeit vorzeitig zu Beendigung, zumal wenn der Arbeitgeber ablehnt. Das mal ohne Berücksichtigung der Frage, ob es rechtlich überhaupt möglich wäre, die Elternzeit vorzeitig zu beendigen, um direkt in ein Beschäftigungsverbot zu gehen.
Die einzige Möglichkeit die ich sehe ist, sich einen Job einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu suchen, hierzu muss aber der alte Arbeitgeber zustimmen.
Im übrigen ist es gut, wenn Sie die Elterngeld Monate vom ersten Kind auf insgesamt mindestens 14 Lebensmonate ausweiten, dann bekommen Sie beim zweiten Kind mehr Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2019
Antwort auf:
Bekomme ich jetzt gar kein Geld?
Du könntest Teilzeit innerhalb der Elternzeit woanders arbeiten gehen.
Dumm gelaufen... sehr schlecht geplant.
Vielleicht hat noch jemand eine zündende Idee?
von
HeyDu!
am 25.02.2019, 19:06
Antwort auf:
Bekomme ich jetzt gar kein Geld?
Die restlichen Monate auf EG plus umwandeln, dann wirst du vermutlich in etwa das gleiche Elterngeld bekommen wie beim 1. Kind.
Wenn du jetzt grade frisch schwanger bist, hast du et vermutlich irgendwann im Oktober, November, d. H. Muschu beginnt ca. Mitte September.
Machst du EG plus, kannst du bis einschließlich Juni ausklammern, dann hast du nur Juli und August als nullrunden und das könnte sich beinahe mit dem Geschwister Bonus ausgleichen.
Und so hast du dann auch noch Geld bis zur Einbindung.
Elternzeit beenden am Tag vor Muschu, das kann der AG nicht ablehnen. Dann gibt es auch wieder volles Muschu Geld.
von
Lovie
am 25.02.2019, 19:13
Antwort auf:
Bekomme ich jetzt gar kein Geld?
du hast kein recht, die elternzeit vorzeitig zu beenden um mehr als 30 h zu arbeiten. eben nur wenn der AG zustimmt, was er nicht tut. du kannst aber die elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden, damit du vollen AG anteil im mutterschutz bekommst. du kannst beim AG eine teilzeit während der EZ beantragen, um dein EG zu erhöhen. lehnt er dies ab, kannst du dir einen job woanders suchen und eben während deiner elternzeit bei AG1 dort bis zu 30 h arbeiten, mit VORHERIGER genehmigung deines AG. er kann das nur ablehnen, wenn es direkte konkurrenz ist. diesen TZ vertrag befristest du auf die EZ. wenn du deine EZ auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beendest (Was der AG nicht ablehnen kann, aber halt nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz, nicht früher) wird dir der rest der elternzeit zurückgespielt und du kannst ihn dann später nehmen
von
mellomania
am 25.02.2019, 19:25
Antwort auf:
Bekomme ich jetzt gar kein Geld?
auch kein Geld. Du hast doch 3 Jahre Elternzeit beantragt mit nur 1 Jahr Elterngeld.
So ist es sehr dumm gelaufen.
Als Notlösung bietet sich an das Elterngeld umzuwandeln in EG plus und während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten.
Mitglied inaktiv - 25.02.2019, 19:27
Antwort auf:
Bekomme ich jetzt gar kein Geld?
Dein Fehler war die ET vorzeitig beenden zu wollen, das geht nur im Härtefall, zum neuen Mutterschutz oder wenn eben der AG zustimmt. Hat deiner abgelehnt, Mutterschutz ist auch nicht und Härtefall auch nicht wie es scheint. was du machen kannst ist innerhalb der EZ eben zu arbeiten, bis zu 30 Std die Woche. Sobalnd dein EG im Mai durch ist, spielt die Verdiensthöhe keine Rolle mehr. das geht bei deinem eigentlichen AG, also dort man anfragen oder aber mit dessen Zustimmung auch woanders. Ablehnen kann er aber sicherlich wenn er selbst dir keine TZ-Stelle anbieten würde.
Das was du nun Verdienst in der EZ wird einen Teil deines EG ausmachen, würde da also wenig wählerisch sein und ab Mai irgendwas machen. Alternative, du rufst morgen bei der EG-Kasse an, sagst denen das du per Eilverfahren die letzten beiden Monate EG splitten lassen willst. Klappt das nicht, lass mindestens den letzten splitten. Außer du bekommst doch noch einen TZ-Job. Dann bekommst du zwar 2-4 Monate das halbe EG, aber was wichtiger ist, du hättest weniger Nullrunden für das neue EG. Wenn der test jetzt gerade positiv war, wirst du so in der 5ten SSW sein, ET sollte also grob Ende Oktober liegen. Mutterschutz sollte damit im September beginnen. Aktuell hättest du damit für das neue EG, sofern du nicht wieder arbeitest, für Juni-August jeweils Nullrunden, EG beim zweiten Kind wird sich also etwas verringern. Geschwisterbonus von 10%, mindestens aber 75 € sollte davon einen Teil auffangen. Schaffst du es das EG so knapp noch zu splitten, wären es im Idealfall zwei Nullrunden weniger. bekämst also wenigstens in etwa das gleiche Eg wie beim ersten Kind.
Solltest du eine Kinderbetreuung haben, kannst du auch anteilig ALG1 beantragen für die Monate nach EG und vor Beginn neuen Mutterschutz. Zum tag vor dem neuen Mutterschutz beendest du dann die laufende EZ, so bekommst du wieder das volle Mutterschaftsgeld. ALG1 geht aber nur wenn Kinderbetreuung und dann nur bis höchstens 30 Std, zählt für das EG auch mit 0 €.
Daneben könnt ihr versuchen noch Wohngeld zu beantragen oder Kinderzuschlag für die Zeit der Überbrückung zu bekommen.
Beste ist aber, du findest einen TZ-Job den du ab Ende des EG machst, also der darf frühstens am 18.05 beginnen, sonst wird das mit dem EG verrechnet. Dein Plan mit VZ ab dem 1.05 hätte auch dazu geführt das ihr für Mai das EG hättet zurück zahlen müssen, denn du darfst solange der Lebensmonat noch nicht voll ist, nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Mögliches Einkommen wenn du EG bekommst, wird auch mit diesem verrechnet. Dann hättest du gar keine Nullrunden für das neue EG und entsprechend auch Einkommen wenn es derartig knapp ist. Ist halt die Frage ob es dir das wert ist für die kurze Zeit um schwanger sich wirklich den Stress antun zu wollen.Oder ob ihr nicht die Einbussen hinnehmt.
von
Felica
am 25.02.2019, 19:31