Frage: Bekomme ich jetzt gar kein Geld?

Hallo tut mir leid aber weiss gerade nicht wie das jetzt weiter geht. Also mal von vorne ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag seit 2015 habe am 18.05.2018 meinen Sohn bekommen und habe 3 Jahre ekternzeit beantragt jetzt kurz vor dem elterngeld Ende wollte ich die elternzeit vorzeitig zum 1.5 beenden und wieder arbeiten gehen ab da auf 40 std die Woche da wir uns noch ein 2tes wünschen jetzt habe ich die Ablehnung bekommen das ich die elternzeit vorzeitig nicht beenden kann ... Ich habe ja ein unbefristeten Vertrag und wurde bei meinem Sohn ins arbeitsverbot geschickt da ich in einer Pathologie arbeite .. und die ganzen Stoffe und alles nicht gut ist ... Jetzt weiss ich nicht wie es weiter gehen soll ohne Geld klar mein Mann geht arbeiten aber ohne mein Geld wird es mega knapp ... und heute habe ich dann noch ein Schwangerschaftstest gemacht der positiv ist wie verhält sich das jetzt alles bekomme ich kein Geld mehr ab Mai? Lg

von Janina 3005 am 25.02.2019, 18:50



Antwort auf: Bekomme ich jetzt gar kein Geld?

Hallo, Sie haben keinen Anspruch darauf, die Elternzeit vorzeitig zu Beendigung, zumal wenn der Arbeitgeber ablehnt. Das mal ohne Berücksichtigung der Frage, ob es rechtlich überhaupt möglich wäre, die Elternzeit vorzeitig zu beendigen, um direkt in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Die einzige Möglichkeit die ich sehe ist, sich einen Job einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu suchen, hierzu muss aber der alte Arbeitgeber zustimmen. Im übrigen ist es gut, wenn Sie die Elterngeld Monate vom ersten Kind auf insgesamt mindestens 14 Lebensmonate ausweiten, dann bekommen Sie beim zweiten Kind mehr Elterngeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2019



Antwort auf: Bekomme ich jetzt gar kein Geld?

Du könntest Teilzeit innerhalb der Elternzeit woanders arbeiten gehen. Dumm gelaufen... sehr schlecht geplant. Vielleicht hat noch jemand eine zündende Idee?

von HeyDu! am 25.02.2019, 19:06



Antwort auf: Bekomme ich jetzt gar kein Geld?

Die restlichen Monate auf EG plus umwandeln, dann wirst du vermutlich in etwa das gleiche Elterngeld bekommen wie beim 1. Kind. Wenn du jetzt grade frisch schwanger bist, hast du et vermutlich irgendwann im Oktober, November, d. H. Muschu beginnt ca. Mitte September. Machst du EG plus, kannst du bis einschließlich Juni ausklammern, dann hast du nur Juli und August als nullrunden und das könnte sich beinahe mit dem Geschwister Bonus ausgleichen. Und so hast du dann auch noch Geld bis zur Einbindung. Elternzeit beenden am Tag vor Muschu, das kann der AG nicht ablehnen. Dann gibt es auch wieder volles Muschu Geld.

von Lovie am 25.02.2019, 19:13



Antwort auf: Bekomme ich jetzt gar kein Geld?

du hast kein recht, die elternzeit vorzeitig zu beenden um mehr als 30 h zu arbeiten. eben nur wenn der AG zustimmt, was er nicht tut. du kannst aber die elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden, damit du vollen AG anteil im mutterschutz bekommst. du kannst beim AG eine teilzeit während der EZ beantragen, um dein EG zu erhöhen. lehnt er dies ab, kannst du dir einen job woanders suchen und eben während deiner elternzeit bei AG1 dort bis zu 30 h arbeiten, mit VORHERIGER genehmigung deines AG. er kann das nur ablehnen, wenn es direkte konkurrenz ist. diesen TZ vertrag befristest du auf die EZ. wenn du deine EZ auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beendest (Was der AG nicht ablehnen kann, aber halt nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz, nicht früher) wird dir der rest der elternzeit zurückgespielt und du kannst ihn dann später nehmen

von mellomania am 25.02.2019, 19:25



Antwort auf: Bekomme ich jetzt gar kein Geld?

auch kein Geld. Du hast doch 3 Jahre Elternzeit beantragt mit nur 1 Jahr Elterngeld. So ist es sehr dumm gelaufen. Als Notlösung bietet sich an das Elterngeld umzuwandeln in EG plus und während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten.

Mitglied inaktiv - 25.02.2019, 19:27



Antwort auf: Bekomme ich jetzt gar kein Geld?

Dein Fehler war die ET vorzeitig beenden zu wollen, das geht nur im Härtefall, zum neuen Mutterschutz oder wenn eben der AG zustimmt. Hat deiner abgelehnt, Mutterschutz ist auch nicht und Härtefall auch nicht wie es scheint. was du machen kannst ist innerhalb der EZ eben zu arbeiten, bis zu 30 Std die Woche. Sobalnd dein EG im Mai durch ist, spielt die Verdiensthöhe keine Rolle mehr. das geht bei deinem eigentlichen AG, also dort man anfragen oder aber mit dessen Zustimmung auch woanders. Ablehnen kann er aber sicherlich wenn er selbst dir keine TZ-Stelle anbieten würde. Das was du nun Verdienst in der EZ wird einen Teil deines EG ausmachen, würde da also wenig wählerisch sein und ab Mai irgendwas machen. Alternative, du rufst morgen bei der EG-Kasse an, sagst denen das du per Eilverfahren die letzten beiden Monate EG splitten lassen willst. Klappt das nicht, lass mindestens den letzten splitten. Außer du bekommst doch noch einen TZ-Job. Dann bekommst du zwar 2-4 Monate das halbe EG, aber was wichtiger ist, du hättest weniger Nullrunden für das neue EG. Wenn der test jetzt gerade positiv war, wirst du so in der 5ten SSW sein, ET sollte also grob Ende Oktober liegen. Mutterschutz sollte damit im September beginnen. Aktuell hättest du damit für das neue EG, sofern du nicht wieder arbeitest, für Juni-August jeweils Nullrunden, EG beim zweiten Kind wird sich also etwas verringern. Geschwisterbonus von 10%, mindestens aber 75 € sollte davon einen Teil auffangen. Schaffst du es das EG so knapp noch zu splitten, wären es im Idealfall zwei Nullrunden weniger. bekämst also wenigstens in etwa das gleiche Eg wie beim ersten Kind. Solltest du eine Kinderbetreuung haben, kannst du auch anteilig ALG1 beantragen für die Monate nach EG und vor Beginn neuen Mutterschutz. Zum tag vor dem neuen Mutterschutz beendest du dann die laufende EZ, so bekommst du wieder das volle Mutterschaftsgeld. ALG1 geht aber nur wenn Kinderbetreuung und dann nur bis höchstens 30 Std, zählt für das EG auch mit 0 €. Daneben könnt ihr versuchen noch Wohngeld zu beantragen oder Kinderzuschlag für die Zeit der Überbrückung zu bekommen. Beste ist aber, du findest einen TZ-Job den du ab Ende des EG machst, also der darf frühstens am 18.05 beginnen, sonst wird das mit dem EG verrechnet. Dein Plan mit VZ ab dem 1.05 hätte auch dazu geführt das ihr für Mai das EG hättet zurück zahlen müssen, denn du darfst solange der Lebensmonat noch nicht voll ist, nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Mögliches Einkommen wenn du EG bekommst, wird auch mit diesem verrechnet. Dann hättest du gar keine Nullrunden für das neue EG und entsprechend auch Einkommen wenn es derartig knapp ist. Ist halt die Frage ob es dir das wert ist für die kurze Zeit um schwanger sich wirklich den Stress antun zu wollen.Oder ob ihr nicht die Einbussen hinnehmt.

von Felica am 25.02.2019, 19:31



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

ALG 1 WO beziehe ich Geld als Begleitperson Kind Reha

Hallo. Ich bin zur Zeit arbeitslos. Fahre als Begleitperson mit meinem Kind zur Reha . Meine Frage was bzw. wo bekomme ich Geld ,da ich ja bei der Agentur abgemeldet werde . Ich könnte meine 21 Tage Urlaub nehmen was mir zusteht von der Agentur aber das möchte ich nicht . Würde dann 1 Woche kein Geld erhalten. Was kann ich tun ? Mit freundlichen ...


Was würde ich für Geld bekommen, wenn ich von der Elternzeit direkt ins BV komme

Hallo Ich habe eine Frage bezüglich des Beschäftigungsverbotes und Elterngeldes. Mein Sohn ist im April 22 geboren. Geplant bleibe ich bis August 2024 in Elternzeit und beziehe Elterngeldplus bis Dezember 2023. Das heißt von Januar 24 bis August 24 bekomme ich kein Geld. Bei meiner ersten Schwangerschaft kam ich direkt ins Beschäftigungsverbot. ...


Geld im Beschäftigungsverbot

Hallo Meine Situation ist etwas knifflig und bisher habe ich keine Antwort im Netz erlesen können. Also: Ich bin in einem festen Arbeitsverhältnis und mein Arbeitsvertrag hat sich zum 01. Februar verändert (+20 Std mehr). Nun bin ich schwanger und mein Arbeitgeber weiß darüber auch Bescheid. Bei der letzten Kontrolle beim Gyn, hat er mir...


Geld nach Elternzeit

Guten Tag, Ich habe am 27.4.2022 einen Sohn zur Welt gebracht und 1 Jahr Elterngeld beantragt. Ich werde nach der Elternzeit wie zuvor wieder Vollzeit arbeiten. Man erhält ja pro Lebensmonat Elterngeld. Die Auszahlung war ja quasi am 1.4.2023 die letzte.. Was passiert denn nach der Elternzeit? Von wem bekomme ich quasi für Mai Geld? Ich bek...


Wieviel Geld steht mir zu?

Hallo, Ich war von Januar diesen Jahres bis Ende April diesen Jahres wegen meiner Psyche krankgeschrieben und habe dementsprechend Krankengeld bezogen Seit Mai befinde ich mich aufgrund meiner Schwangerschaft im beschäftigungsverbot und habe heute von meinem Arbeitgeber Lohn bekommen Der Lohn sind 600€ weniger als mein Krankengeld Meine kranks...


Wie viel Geld im Mutterschutz!

Guten Abend, ich habe folgendes Anliegen: und zwar bin ich in meiner Elternzeit, die 24 Monate ging erneut schwanger geworden! Der errechnete Geburtstermin ist der 09.09.2023! Meine letzte Elternzeit hat am 05.07 geendet, sodass mich mein Arbeitgeber bis zum 28.07 ins Berufsverbot geschickt hat! Am 29.07 beginnt dann mein Mutterschutz! Jetzt ste...


Geld dazu verdienen Elternzeit

Guten Tag. Ich bin im 2. Jahr der Elternzeit, das Geld habe ich mir im ersten auszahlen lassen, bekomme also nun nichts mehr (habe selber was zurück gelegt). Ich werde ab September auf 520,- bei meinem Arbeitgeber schon mal zum langsamen reinkommen angestellt. Ich würde gerne nebenbei noch was Geld als Aufwandsentschädigung dazu verdienen. ...


Elternzeit/geld mit Urlaub/Überstunden bei auslaufendem Arbeitsvertrag

Liebe Frau Bader, Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub. Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen....


Elterngeld Trick mehr Geld wie beim ersten Kind

Vorab bitte bitte helfen Sie mir, denn es ist einfach ungerecht eine Mutter die 10 Jahre Vollzeit gearbeitet hat nun beim 3 Kind nir300 Euro Elterngeld erhält. Mein Fall Kind 1 geb 21.06.2019 ein Jahr Elternzeit Ab Juli in Teilzeit wurde erneut schwanger Kind 2 geb. 08.05.2021 jedoch habe ich hier die gleiche Höhe Elterngeld bekommen da ich...


BV Klage da AG kein Geld für BV bezahlen will

Guten Tag, Ich habe einen besonderen Fall. Leider, es könnte so leicht sein. Ich habe einen Minijob (520€) und einen TZjob (Netto 700€). Es geht um meinen TZjob. Vom AG hat ich ein BV erhalten vor 5 Wochen wegen den Dämpfen darf ich nicht mehr arbeiten. Bin jetzt in der SSW 13. Mein AG zahlt mir aber kein Geld mehr für den BV den er verordnet hat ...