Mein befristeter Arbeitsvertrag endete zum 31.12.2010. Da ich eine Risikoschwangerschaft hatte, wurde mein Vertrag nicht verlängert, habe ab 01.01.2011 Krankengeld bekommen aufgrund der Risikoschwangerschaft, bis zum 26.04.2011, ab 27.04.2011 habe ich Mutterschutzgeld bekommen. Jetzt will mir die Elterngeldstelle diese 3 Monate mit 0 anrechnen, ich habe aber gelesen, aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Krankheit wird das Krankengeld nicht berücksichtigt. Daher müsste die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 im Elterngeld berechnet werden. Ist das auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen so??
Mitglied inaktiv - 25.07.2011, 12:04