Frage: Befristeter Vertrag und Elterngeld

Hallo Frau Bader, ich habe zum 17.09. eine neue Arbeitstelle in Vollzeit angetreten und habe einen befristeten Vertrag bis 13.03.08 Am selben Tag habe ich auch von der SS erfahren, da ich eigentlich schon garnicht mehr damit gerechnet habe. Nun meine Frage:Habe ich trotz der Befristung den selben Kündigungsschutz wie alle Schwangeren und was muss ich beachten? Wie wird dann das Elterngeld berechnet? MuSchu beginnt ja erst im April und ET ist vorausssichtlich Ende Mai (also alles noch ganz frisch) Zahlt die Krankenkasse diese 6 bzw.8 Wochen vor/nach der Geburt oder trifft das nur zu, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht??? Vielleicht können Sie ja etwas Licht ins Dunkel bringen und mir da weiterhelfen. Vielen Dank schonmal und ein schönes Wochenende! LG Mone

Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 18:21



Antwort auf: Befristeter Vertrag und Elterngeld

Hallo, Sie bekommen vom durchschnittl. Gehalt EG, das MG rechnet sich danach, wann genau der ET ist, dazu müsste man genauere Angaben haben. Der Vertrag läuft von alleine aus. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2007



Antwort auf: Befristeter Vertrag und Elterngeld

1. Vertrag läuft aus, da befristet. 2. An Elterngeld steht dir der Mindestsatz von 300€ zu, wenn du keinen laufenden Vertrag während des Bezuges von Elterngeld hast. 3. Mutterschutzgeld steht dir nur zu, wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst. Aber dir würden einmalig 210 € Mutterschaftsgeld zu stehen, wenn du selbst versichert bist (gilt nicht, wenn du familienversichert bist).

Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 20:57



Antwort auf: Befristeter Vertrag und Elterngeld

auch, wenn der arbeitsvertrag ausläuft, bekommt man elterngeld in höhe von 67% des einkommens der letzten 12 monate. lg two_kids

Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 22:29



Antwort auf: Befristeter Vertrag und Elterngeld

.

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 09:37



Antwort auf: Befristeter Vertrag und Elterngeld

dass es so ist, wie bei mir. Ich habe aber zwischenzeitlich mitbekommen, dass einige Dinge bzgl. des Elterngeldes von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden (z.B. Anrechnung des Mutterschaftsgeldes auf Elternzeit, wenn Kind zu früh geboren ist, bei mir ist es im letzten Monat ganz weggefallen und bei einigen wird einfach nur das noch gezahlte Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet). Ich habe geklagt gegen den Entscheid. Entscheidung steht noch aus. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 12:06



Antwort auf: Befristeter Vertrag und Elterngeld

Frage: Ich habe ein bis 31.10.2007 befristetes Arbeitsverhältnis. Der voraussichtliche Geburtstermin unseres Kindes ist der 15.10.2007. Kann ich auch Elterngeld erhalten, denn es heißt ja im Elterngeldgesetz, dass nur Einkommen, das wegen der Betreuung des Kindes wegfällt, mit 67 % ersetzt wird? Antwort: Sie können auch dann Elterngeld beziehen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis bei Bezugsbeginn nicht mehr besteht. Als Bemessungsgrundlage werden die vollen 12 Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist zu Grunde gelegt. Aus dem Durchschnitt hieraus erhalten Sie 67 % als Elterngeld bis zum 1. Geburtstag Ihres Kindes. __________________________________ lg two_kids

Mitglied inaktiv - 23.09.2007, 18:50



Antwort auf: Befristeter Vertrag und Elterngeld

1. Der Vertrag läuft da befristet. 2. Dein Elterngeld wird an Hand deines Einkommens der letzten 12 Monate berechnet. 3. wenn der Arbeitsvertrag ausläuft, meldest du dich sicher Arbeitslos, dann bekommst du auch Mutterschutzgeld von der Krankenkasse. Das Mutterschutzgeld fällt nur weg wenn du nach Beendigung des Arbeitsverhälltnisses keinen Anspruch auf ALG I hast und ins Harz 4 rutschst.

Mitglied inaktiv - 24.09.2007, 08:59



Antwort auf: Befristeter Vertrag und Elterngeld

Also zum Elterngeld weiß ich auch nur soviel, dass das in den 12 Monaten vor Mutterschutzbeginn erzielte Nettoeinkommen ermittelt wird, die Werbekostenpauschale von ca. 76 Eur/monat abgezogen wird und dann durch 12 geteilt wird. So wird es überall beschrieben. Da ich den Antrag aber noch nicht gestellt habe, weiß ich es nicht genauer. Das Mutterschaftsgeld erhälst du, wenn du arbeitslos gemeldet bist. Ich bekam bis zum 18.09.2007 ALG I und genau in der selben Höhe bekomme ich jetzt Krankengeld von meiner Krankenkasse. Ciao Antje

Mitglied inaktiv - 24.09.2007, 12:02



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Unbefristeter Vertrag / neues Elterngeld

Hallo Frau Bader, Oft kommt es wie man es nicht denkt.. Ich habe am 06.06. Dieses Jahr wieder angefangen zu arbeiten nach meiner Elternzeit, befristet bis 31 05.18 Am Wochenende habe ich erfahren das ich schwanger bin. Wie sieht das jetzt aus mit der Probezeit, Elternzeit und dem Elterngeld ? Der Vertrag wird ja dann bestimmt auslaufen. Dan...


Vater- befristeter Vertrag , besser Elterngeld oder AlG ?

Guten Tag Frau Bader, Der Vertrag meines Partner läuft aus, er würde gerne im Anschluss Elternzeit nehmen. Unsere Frage ist nun, ob er sich mit der Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertrages arbeitslos melden sollte oder ob er zunächst seine 2 Monate Elternzeit nimmt und sich dann arbeitslos meldet? Er hätte doch Anspruch auf ALG für einen bes...


Elterngeld oder ALG nach auslaufendem Vertrag im Ausland

Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite seit über 5 Jahren in der Schweiz, habe aber immer einen Wohnsitz in D gehabt. Mein Arbeitsvertrag endet im Juli 2018 und Ende August wird mein erstes Kind zur Welt kommen. Ich melde mich gerade arbeitssuchend, weiss aber nicht, ob das richtig ist. Muss ich in Deutschland für die Zeit ab Juli Arbeitslo...


Befristeter Vertrag und Elterngeld

Hallo Frau Bader, Bei mir handelt es sich um einen befristeten Jahresvertrag, der zum 31.10.18 ausläuft. Nun bin ich jetzt schwanger und mein ET ist der 18.11.18. Mein letzter Arbeitstag ist der 07.10.18 dann bin ich im Mutterschutz Nun zu meinen Fragen 1) habe ich Recht auf Elterngeld? 2) wenn ja, muss ich die Elternzeit bei meinem Ag t...


Elterngeld bei auslaufendem Vertrag

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine komplizierte Lebenssituation. Ich bin derzeit im Beschäftigungsverbot, arbeite eigentlich als Sozialpädagogin in einem Kreisjugendamt. Der ET ist vorraussichtlich am 25.3.19. Mein Arbeitsvertrag endet am 30.06.19. Mein Arbeitgeber hat mir aufgrund meiner noch offenen Urlaubstage empfohlen, im Anschluss ...


Elterngeld für Vater mit befristetem Vertrag

Hallo, meine Frau und ich werden im Oktober das erste mal Eltern. Ich habe als Vater einen befristeten Vertrag, der bis 31.12 läuft - Verlängerung sehr unwahrscheinlich. Meine Frage nun: Wenn ich ab Geburt in Elternzeit gehe und mein Vertrag 2Monate später ausläuft, erhalte ich dann weiter 1800€ Elterngeld (bis max. 12 Monate) oder muss ich m...


Elternzeit/Elterngeld bei befristetem Vertrag

Liebe Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir ein wenig weiterhelfen. Ich bin seit dem 16.02.2021 beschäftigt. Mein Vertrag ist auf ein Jahr befristet und endet am 28.02.2022. Mein errechneter ET ist der 15.10.2021. Durch die Pandemie Situation habe ich von der Firma ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten und habe dadurch effektiv...


Elternzeit und Elterngeld bei befristeten Vertrag

Guten Tag, mein Entbindungstermin ist der 19.10.2022. Mein befristeter Vertrag (2 Jahre) endet zum 31.03.2023. Beide Seiten wünschen keine Verlängerung. Nach meinem Mutterschutz möchte ich Elternzeit nehmen - voraussichtlich 2 Jahre, wobei ich im 2. Jahr in Teilzeit anfangen möchte, wieder zu arbeiten (einen neuen Arbeitgeber habe ich noch n...


Befristeter Vertrag Elternzeit/ Elterngeld

Guten Tag :) Mein befristeter Vertrag läuft dieses Jahr im Juli aus und ich habe bis Oktober 2023 Elternzeit beantragt. Nun ist meine Frage: Wird das Elterngeld weitergezahlt bis Oktober oder werden die Zahlungen mit Auslaufen des Vertrages eingestellt? Wie wären die nächsten Schritte? Mit freundlichen Grüßen


Elterngeld bei befristetem Vertrag

Hallo Zusammen. Ich befinde mich aktuell in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis Ende Dezember 2024.  Nun bin ich frisch schwanger (ET Oktober 2024) und frage mich, wie es finanziell für mich aussieht, wenn der Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Das Elterngeld macht doch 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehaltes des letzten Arbeitsj...