Frage: Beamtin auf Widerruf

Hallo Frau Bader, ich hätte mal eine Frage: Ich bin Beamtin auf Widerruf und studiere an der Bayerischen Beamtenfachhochschule. Das Studium ist bezahlt (ich bekomme Anwärterbezüge) und dauert noch knapp 2 Jahre. Danach endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Ob dann eine Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt, steht noch nicht fest (hängt davon ab, ob Beamtenstellen frei werden). Was passiert, wenn ich schwanger werde? Muss ich dann das Studium beenden? Oder kann ich nach dem Mutterschutz weiter studieren? Kann ich auch 1 Jahr aussetzten (Erziehungsurlaub)? Bekomme ich dann noch Geld? Bin ich dann noch Beamtin? Kann ich dann in der privaten Krankenversicherung bleiben? Sorry, das waren jetzt sehr viele Fragen auf einmal. Ich hoffe, Sie könne mir weiterhelfen. Vielleicht können Sie mir ja auch einen Tip geben, wo ich das nachlesen kann. Vielen Dank Andrea Bläsing

Mitglied inaktiv - 10.01.2002, 15:27



Antwort auf: Beamtin auf Widerruf

Liebe Andrea, für Beamtinnen gelten besondere Regeln, die im Beamtenrecht festgelegt sind. Es kommt dabei auf den Dienstherrn an (Bund, Land). Welches diese jeweils besonderen Rechte für Sie gilt, kann ich auf die Entfernung nicht sagen. Ich kennen auch nicht alle Beamtenrechte für jedes Bundesland-das wäre auch zu viel! Erkundigen Sie sich bei der Gewerkschaft oder Personalstelle, welches Beamtenrecht wie für Sie gilt. Meistens stimmen diese jedoch mit dem Zivilrecht überein. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2002



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