Frage: BV während Stillzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist 5 Monate alt. Mein Mann ist in EZ und ich wollte wieder arbeiten gehen. Meine Tochter schläft seit der ersten Nacht durch. Selbst, wenn ich sie wecke oder es versuche, geht sie nicht an die Brust. Nach dem Aufstehen stille ich natürlich erst einmal im Akkord, da sie ständig Hunger hat. Die Flasche nimmt sie nicht. Nun bin ich Lehrerin und dieser Umstand macht Arbeiten für mich nicht möglich. Mein Arzt hat mir nun ein BV ausgestellt bis 30.6. Mein AG hat diesem nun widersprochen. 1. Darf er das? Er beruft sich auf Par. 16 und sagt, es handele sich bei mir ja nicht um die ersten Monate nach der Entbindung. Wenn ich arbeite, gefährde ich die Gesundheit meines Babies, das nur Muttermilch aus meiner Brust nimmt. Was soll ich jetzt tun? Vielen Dank K.C.

von SANR am 30.01.2020, 00:11



Antwort auf: BV während Stillzeit

Hallo, ein komplettes Bv wegen Stillens kann man nur bekommen, wenn die Arbeit die Milch gefährden würde (Chemikalien etc). Ansonsten stehen Ihnen nur die Stillpausen zu. § 7 MuSchG: Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.02.2020



Antwort auf: BV während Stillzeit

Für ein Still-BV gelten engere Regeln. So muss die Arbeit als solches die Muttermilch gefährden.

von Felica am 30.01.2020, 07:44



Antwort auf: BV während Stillzeit

Nach § 7 Abs. 2 hast du in den ersten 12 Monaten Anspruch auf Stillpausen, in denen du entweder zuhause das Kind stillen kannst, oder es dir an deine Arbeitsstätte gebracht werden kann, um eben das zu tun. Je nachdem was einfacher ist. "Nur" weil die Arbeitszeiten mit den Stillzeiten deines Kindes kollidieren, steht dir tatsächlich kein volles BV zu. Darauf hätte sich der Arbeitgeber eigentlich berufen müssen. Die tatsächlich gelieferte Begründung finde ich allerdings etwas wackelig.

von Dojii am 30.01.2020, 08:11



Antwort auf: BV während Stillzeit

Das MuSchG ist hier klar: es gibt kein BV deswegen, damit du tagsüber dein Kind stillen kannst. Dafür gibt es gesetzlich zustehende Stillpausen. Und dein Arbeitgeber hat völlig Recht. Es handelt sich bei dir ja nicht um die ersten Monate nach der Geburt. Und es ist ein ganz anderer Grund als der im MuSchG angegebene. Das wird nicht durchsetzbar sein. Dafür gibt es die Möglichkeit Elternzeit zu nehmen. Wie hattet ihr euch das denn gedacht: der Mann nimmt Elternzeit und die Frau stillt das Kind alle 3-4 Stunden???

Mitglied inaktiv - 30.01.2020, 08:23



Antwort auf: BV während Stillzeit

Ich bin selber Lehrerin. Von einem Still-BV in unserem Beruf habe ich noch nie gehört. Ich hatte eine Kollegin, die nach 8 Wochen Mutterschutz wieder eingestiegen ist. Sie hatte im Vormittag eine Hohlstunde liegen als Stillpause. Das Baby wurde zum Stillen gebracht und danach wieder mitgenommen. Darauf hast du Anspruch. Mehr nicht. Dein Arbeitgeber handelt also meiner Ansicht nach völlig korrekt. Möchtest du das nicht, weil dir der Rhythmus deines Kindes wichtiger ist (was ja völlig legitim ist) solltest du deine Elternzeit verlängern.

von Ally79 am 30.01.2020, 08:23



Antwort auf: BV während Stillzeit

Wenn es ein Still BV geben würde, würden es ja bald alle Familien so machen. Die Frau bleibt die erste Zeit zuhause. Der Mann nimmt Elternzeit mit Elterngeld und Frau meldet sich Vollzeit zurück und holt sich ein Stil-Bv Gsd sind die Bedingungen für nach der Schwangerschaft enger gefasst.

Mitglied inaktiv - 30.01.2020, 08:54



Antwort auf: BV während Stillzeit

Ganz hart gesagt: es ist nicht das Problem deines AG´s, dass dein Kind durchschläft aber danach im "Akkord" gestillt werden muss. Seine Begründung für den Widerspruch ist nicht ganz richtig - ich unterstelle jetzt einfach mal, das er da etwas durcheinander geworfen hat. Grundsätzlich hat er aber Recht: ein Still-BV gibt es, wenn die Arbeit eine Gefährdung darstellen würde und zB durch den Kontakt mit Krankheitserregern (Tierarzt zb) die Muttermilch/Mutter belastet würde und das Kind dadurch einer Gefährdung ausgesetzt ist. Vorausgesetzt, der AG hat keine Möglichkeit, einen anderen Arbeitsplatz anzubieten. Ich persönlich finde auch das nicht wirklich fair, weil eine Zahn- oder Tierärztin dadurch meiner Meinung nach bevorteilt wird gegenüber anderen Müttern. Ohne EZ zu nehmen zu Hause bleiben und volles Gehalt kassieren. Aber nun gut, so ist eben die Gesetzeslage. Dich betrifft das aber gar nicht. Du hast Anspruch auf Stillpausen im 1. LJ - die zu organisieren (Kind bringen/abholen lassen) ist deine Aufgabe. Klappt das nicht, musst du eben EZ nehmen oder abstillen/auf Flasche umstellen. Ich bin mir ziemlich sicher, der AG bekommt seinen Widerspruch durch, da dein Job selbst keine Gefährdung darstellt.

von cube am 30.01.2020, 09:55



Antwort auf: BV während Stillzeit

Dann musst Du halt den Rhythmus umstellen - früher ins Bett und um 5 aufstehen. Dann kannst Du 2 h stillen und dann zur Arbeit, 3. oder 4. Stunde frei als Stillpause usw. Oder Elternzeit verlängern... Alles Gute!

von zweizwerge am 30.01.2020, 10:08



Antwort auf: BV während Stillzeit

Rede mit deinem AG darüber und bitte ihn darum, die 1. Stunde frei zu haben als Stillzeit, welche du noch zu Hause nutzen kannst. Desweiteren lässt du dir das Baby mittags bringen (4. oder 5. Stunde). Genau so hat es eine Lehrerin gemacht, wo ich zur Weiterbildung war, und das klapote wunderbar. Für die übrige Zeit hatte sie Muttermilch abgepumpt bzw. ab dem 4. Monat wurde mit Beikost angefangen. Das Baby hat es sehr gut mitgemacht. Als Stillraum nutzte sie den Ruheraum bzw. einen gerade nicht genutzten Klassenraum oder Sanitäterraum. Da muss man flexibel sein. Dir stehen in der Stillzeit 2x30 Minuten oder nicht 1x60 Minuten zum Stillen zu, welche zu deiner Arbeitszeit zählt. Bedeutet 8 Std. Arbeit=1 Std. Stillzeit+1Std. Stillzeit. Die Stillzeit musst du nicht bei der Arbeit verbringen, geht auch bsp. zu Hause. Zusätzliche freie Wegzeit gibt es nicht. Die zählt in die Stillzeit mit rein. Ich glaube nicht, dass du vor Gericht mit dem BC durchkommen wirst. Hinzu kommt, dass 5 Monate ein langer Zeitraum ist. Ein Baby kann sich von heute auf morgen selbst abstillen. (So war es bei meiner Nichte. Sie hat von einen auf den anderen Tag die Brust verweigert.) In dem Fall würde das BV sofort hinfällig.

von Ani123 am 30.01.2020, 10:54



Antwort auf: BV während Stillzeit

Man hat Anrecht auf 2 x 30 Min. Stillpause oder 1 x 60 Min. Wegzeit wird nicht extra gerechnet. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Std. zusammenhängend besteht auf Verlangen ein Anrecht auf 2 x 45 Min. Stillpause oder - wenn keine Stillgelegenheit in der Nähe erreichbar ist- max 1 x 1,5 Std. Dazu kommen die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen, welche nicht mit der Stillpause abgegolten sind.

von cube am 30.01.2020, 11:22



Antwort auf: BV während Stillzeit

wenn du dein kind stillen möchtest, der beruf aber keine gefahr für die muttermilch ist, reichst du bitte normal elternzeit ein. da hast du anspruch drauf. auf ein bv natürlich NICHT. nur auf stillpausen. entweder abpumpen oder das kind wird dir gebracht. aber bv geht nur wenn eine gefahr für die milch da ist. udn das ist als lehrerin nicht der fall. der AG handelt richtig.

von mellomania am 30.01.2020, 13:25



Antwort auf: BV während Stillzeit

Das Thema mit Still-BV bei Tierärztinnen und Zahnärztinnen ist zwar hier off-topic, aber ich möchte trotzdem auf deinen Kommentar eingehen. Es geht um Schadstoffe, die in die Muttermilch übergehen oder die Laktation beeinträchtigen würden, und solche Infektionsgefährdungen, die das Kind in unverantwortbarer Weise über die Muttermilch schädigen würden. Da muss man schon lange suchen, wenn man eine Rechtfertigung für ein Still-BV finden will. Und das wird in Zukunft auch bei Zahnärztinnen und Tierärztinnen nicht mehr so schnell und so einfach durchgehen. Da werden sich einige auf Arbeiten oder Elternzeit einstellen müssen. In der Tat kann es nicht angehen, dass bestimmte gutverdienende Berufsgruppen eine pauschale Bevorzugung erwarten.

Mitglied inaktiv - 30.01.2020, 18:47



Antwort auf: BV während Stillzeit

die kann jeder nehmen, jeder hat anspruch darauf. und dann stillt man zuhause. verstehe das problem nicht. der AG hat völlig recht. es gibt hier überhaupt keinen, nicht einen einzigen winzigen grundpunkt für ein still bv.

von mellomania am 30.01.2020, 19:48



Antwort auf: BV während Stillzeit

Da sieht man wieder das Ärzte einfach schreiben, ohne rechtlichen Hintergrund. Oh man, man stelle sich mal vor, jede Frau beansprucht erst Mutterschutz, geht dann offiziell wieder Vollzeit und beansprucht dann ein BV für das Stillen.

Mitglied inaktiv - 30.01.2020, 20:50



Antwort auf: BV während Stillzeit

"Die (aller-aller-meisten) Ärzte" kämen niemals auf die Idee so was auszustellen. Das ist sicher ein sehr seltener Einzelfall. Und im Grunde könnte der Arbeitgeber ganz gut Schadensersatz für dieses Attest vom Arzt verlangen. Denn auch Ärzte dürfen nicht einfach blindlings Atteste ausstellen, für die die Rechtsgrundlage fehlt.

Mitglied inaktiv - 30.01.2020, 22:09



Antwort auf: BV während Stillzeit

Dir steht kein Beschäftigungsverbot zu. Du hast aber ein Anrecht auf Stillpausen. Das Kind ist fünf Monate alt und es war von Anfang an geplant, dass dein Mann die Elternzeit nimmt und du wieder arbeiten gehst. Mit dieser Planung hättest du genügend Zeit gehabt, eine alternative Füttermethode zu finden. Dazu zählt nicht nur Fläschchen geben ( das hat bei meiner Kleinen z.B. nicht funktioniert), sondern auch Becherfütterung, die oft von Stillbabies besser angenommen wird als Flasche. Zudem hättest du mit 4 Monaten mit der Beikost beginnen können; du hättest die Vormittagsmahlzeit als erstes ersetzen können. Du hast aber gar nicht geplant; das erweckt den Eindruck, dass du gar nicht vorhattest, nach fünf Monaten wieder arbeiten zu gehen. Ich finde es sehr gut, dass dein Arbeitgeber das nicht mit sich machen lässt! Ehrlich gesagt könnte ich sogar sehr gut verstehen, wenn er dich jetzt direkt kündigt.

von 3wildehühner am 31.01.2020, 10:22



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