Hallo Frau Bader,
ich fange am 01.05.07 nach einer Elternzeit von 2 Jahren wieder in Teilzeit, 2 Tage die Woche, bei meinem alten Arbeitgeber an.
Der Arbeitsvertrag wurde mir per Mail zugeschickt, ich soll ihn zum Arbeitsbeginn unterschrieben mitbringen.
Der Vertrag beinhaltet den Satz "Die Anwendbarkeit des §616 BGB ist ausgeschlossen". Ist das rechtens? Werde ich da einem Vollzeitbeschäftigten gegenüber nicht schlechter gestellt? Ist es zulässig, daß ich Krankheitstage (sei es, daß ich oder eins der Kinder krank ist) nacharbeiten muß?
Danke für ihren Rat!
Gruß, Stephanie
Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 07:20
Antwort auf:
Ausschluß des §616 im Tz-Job- Ist das rechtens?
Hallo,
der Paragraph kann vertraglich ausgeschlossen werden.
Wenn Sie gestzl. pflichtversichert sind, haben Sie doch die 10 / 20 Kinder-Krankentage!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.04.2007
Antwort auf:
Ausschluß des §616 im Tz-Job- Ist das rechtens?
Hallo,
vielen Dank für die Auskunft! Das bedeutet, wenn eins meiner Kinder krank ist, hole ich vom Kinderarzt eine Krankmeldung und kann somit 10 Tage/Jahr daheim bleiben. Die Krankenkasse zahlt dann den Lohnausfall?
Kann der Arbeitgeber mich dazu verpflichten, die Krankheitstage der Kinder nachzuarbeiten?
Gruß, Stephanie
Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 15:51