Hallo Frau Bader, einer Bekannten wurde am 2. Tag nach der Elternzeit dringend geraten eine Aufhebungsvereinbarung zu unterschreiben. Die se ist unter Wahrung der Kündigungsfrist ausgestellt worden und sofort der Arbeitsagentur gemeldet worden. Diese hat nun einen ALG bescheid mit einer vorläufigen 3 Monatigen Sperre geschickt und bittet um eine schriftliche Begründung der Aufhebungsvereinbarung. 1. Wie sollte ungefähr die Begründung aussehen um eine Sperre zu umgehen? 2. Gibt es in 50 Personen Firmen ohne Betriebsrat einen Kündigungsschutz? 3. Wenn die Frage hier trotz Beug auf Elternzeit falsch angebracht ist wer ist zuständig eine Anwalt für Arbeitsrecht oder ein Anwalt für Sozialrecht. LG Ingo
von IngoAC am 26.08.2013, 10:28