Frage: Auf Kindesrechten verzichten

Hallo, Ich bin von einem verheiraten man schwanger. Er war für ein gemeinsames Kind aber zum späteren Zeitpunkt, ich wollte aber nicht mehr warten und habe dann nicht mehr verhütet. Als er gewusst hat dass ich schwanger war, wollte er unbedingt dass ich abtreibe, was ich nicht gemacht habe. Ich habe ihm damals angeboten, mich allein um das kind zu kümmern. Heute weißt seine Frau von meinem Zustand und droht mit der Scheidung. Vor ein Paar Tagen kam er zu mir und wollte unbedingt meine schrifftliche Erklärung, dass die Schwangerschaft mein Wunsch allein war, dass ich gegen die Abtreibung war und dass ich mich verpflichte allein für das Kind zu sorgen. Soll ich so etwas machen? Ich bin nervlich am Ende da er soviel Druck ausübt und möchte nur in Ruhe entbinden. Ist so eine Erklärung für immer bindend, egal in welcher Lebenslage ich mich befinde? Wie kann ich mich wehren? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 16:15



Antwort auf: Auf Kindesrechten verzichten

Hallo, so eine Erklärung ist rechtl. völlig unerheblich, ich sehe auch keinen Sinn drin. Unterhalt zahlen muss er eh-an Sie u das Kind oder seine Frau. Das Sie ihn reingelegt haben, ist rechtlich auch unerheblich. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2008



Antwort auf: Auf Kindesrechten verzichten

Laß Dich nicht fertig machen. Klar, dumm gelaufen, man sollte halt die Finger von solchen Männern lassen, aber unterhaltspflichtig ist er trotzdem. Ganz krass ausgedrückt... jeder Mann/Frau muß beim Geschlechtsverkehr damit rechnen, daß er/sie Eltern werden könnten (auch trotz Verhütung) Wußte er denn, daß DU nicht mehr verhütest? Wenn ja,dann hat er genauso mit dem Feuer gespielt... wenn nicht find ich das schon ein bisserle fies, weil es ja irgendwo auch eine Vertrauensbasis ist und im NOrmalfall eine gemeinsame Entscheidung sein sollte, ob man Eltern werden möchte. Zu einer Abtreibung kann man nicht "gezwungen" werden und ich denke mal mit gehangen mit gefangen. Ob dies rechtlich ist, weiß ich nicht, das man so etwas unterschreibt. Weil wenn Du vom Staat abhängig sein solltest, dann krallen die sich jemanden egal was ist... Außerdem hätte das Kind ja auch evtl. Erbansprüche. Ich würde Ihn ignorieren, falls möglich.... LG Peeka

Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 16:39



Antwort auf: Auf Kindesrechten verzichten

Der Kindsvater ist bis zum 3. LJ des Kindes auch für Dich unterhaltspflichtig und nach dem neuen Scheidungsrecht, steht seine 1. Frau dem Kind gegenüber evtl. schlechter da. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 16:41



Antwort auf: Auf Kindesrechten verzichten

für was soll eine solche erklärung gut sein? um zahlungen zu umgehen oder um seine ehe zu retten durch eine art "beweis" an seine frau dass du kein kind wolltest? ihr habt euch beide ziemlich mies verhalten finde ich; natürlich "muss" er damit rechnen dass es schwierigkeiten geben kann wenn er seine außenbeziehung vögelt, andererseits ist es auch alles andere als die feine englische art, heimlich die pille abzusetzen. in dem sinne hat er mit offenen karten gespielt - nämlich dir gesagt wann und was er will - und du nicht und du hast dann auf eigene faust für die zeugung eines kindes gesorgt. aber das ist nun mal passiert, fragt sich was du jetzt von ihm willst?? soll er sich um das kind kümmern, hast du gehofft dass er sich von seiner frau trennt? er ist unterhaltspflichtig und dein kind hat ein anspruch auf kenntnis von und umgang mit seinem vater. auf diese rechte würde ich keinesfalls verzichten und auch nichts dergleichen unterschreiben. wenn er seiner frau einen beweis seiner relativen unschuld vorlegen will so ist das zwar ein verständlicher wunsch, aber sein problem wie er seine ehe rettet, denn er hätte ja auch selbst verhüten können oder das vögeln sein lassen können.

Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 20:33



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