Ich habe bei unserem ersten Sohn 3 Jahre Erziehungsurlaub in Anspruch genommen. 2 Monate vor Ablauf des Erziehungsurlaubs kam unsere Tochter auf die Welt, so daß ich noch mal 2 Jahre ranhänge. Bekomme ich nach Ablauf der Elternzeit überhaupt noch Arbeitslosengeld oder muß ich dann Sozialhilfe beantragen. Habe vor dem Erziehungsurlaub ständig gearbeitet.
Chicchi
Mitglied inaktiv - 07.08.2002, 19:12
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Hallo,
die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt davon ab, wie lange Sie in der um 4 Jahre verlängerten Rahmenfrist, daß heißt, in den letzten 7 Jahren, bei der Bundesanstalt für Arbeit versicherungspflichtig waren. Die Anspruchsdauer ist aus Tabellen ersichtlich, die es beim Arbeitsamt gibt.
Gruß,
N.B.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2002