Ich arbeite seit 3 1/2 Jahren in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Dieses läuft zum 30.09.2002 aus. Am 23.04.2002 gehe ich in den Mutterschutz, geplanter Entbindungstermin ist der 05.06.2002. Im Anschluß möchte ich nur eine kurze Zeit Elternzeit nehmen, voraussichtlich bis Ende Septenber 2002. Steht mir ab 1.10.2002, falls ich nicht sofort eine neue Arbeitsstelle finden sollte,Arbeitslosengeld zu? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 17.01.2002, 21:03