Hab nach der Geburt meines Kindes im Juli den Antrag auf Erziehungsgeld gestellt. Bekam jetzt Post von der Erziehungsgeldstelle und wurde gefragt ob ich Arbeitslosengeld beantragt habe oder noch beantragen will. War vor der Schwangerschaft auch schon ein Monat arbeitslos. Meine Frage: Steht mir jetzt in der Elternzeit auch Arbeitslosengeld zu? Oder nur Erziehungsgeld und Kindergeld? Danke schon im voraus für die Antwort.
Mitglied inaktiv - 26.08.2004, 15:10