Frage: Arbeitslosengeld/Elternzeit

Hallo, meine Elternzeit endet im November 2005. Die ersten Gepräche laufen mit meiner Arbeitgeber in Bezug auf Teilzeitarbeit. Er hat mir zugesichert, daß er mich auch auf Teilzeitbasis nimmt. Wieviel Stunden muß ich den mindestens arbeiten umd im Falle einer Kündigung auch Arbeitslosengeld zu erhalten. Mir hat jemand gesagt, daß ich mich da erkundigen soll. Ich habe mir ca. eine 20 Stunden Woche ausgerechnet, was mit einem Kiga- Platz zu realisieren ist. Gruß

Mitglied inaktiv - 14.07.2005, 08:37



Antwort auf: Arbeitslosengeld/Elternzeit

Hallo, lt. Gesetz sollten Sie mind. 15 Std. arbeiten. Um Teil-Arbeitslosengeld zu erhalten müssen Sie versicherungspflichtig beschäftig gewesen sein (§ 150 SGB III) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2005



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