Hallo,
ich habe bei meinem Hauptarbeitgeber Mutterschutz vor der Geburt beantragt. Nebenbei bin ich ab und zu einer Nebenbeschäftigung nachgegangen was ich während der 6 Wochen vor der Geburt auch machen möchte. Die Frage ist, ob ich das darf?
Gruß
von
Vitea
am 12.08.2013, 14:29
Antwort auf:
Arbeiten trotz Mutterschutz?
Hallo,
vor der Geburt Ja, danach jedoch nicht.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2013
Antwort auf:
Arbeiten trotz Mutterschutz?
Vor der Geburt ja - im Rahmen wie bisher auch. Nach der Geburt darf eine Mutter nicht beschäftigt werden.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 12.08.2013, 16:23