Jabe1992
Sehr geehrte Frau Bader, Da ich in der Elternzeit erneut schwanger geworden bin, habe ich folgendes Anliegen: Der Mutterschutz für Kind 2 beginnt am 27.05.2018. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich nach der Mutterschutzfrist, die am 02.09.18 endet, die Elternzeit am 03.09.2018 beginnen. Die bisherige Elternzeit für Kind 1, die am 07.07.2017 begonnen wurde, wird somit vorzeitig mit dem Beginn der neuen Mutterschutzfrist beendet. Meine Frage: Was ist mit dem Zeitraum zwischen dem 02.05.2018 (Ende des ersten Elterngeldes) und dem 27.05.2018 (Beginn des Mutterschutzes) hat das negative Einflüsse bei der Elterngeldberechnung? Sollte ich in diesem Zeitraum für eine bessere Berechnung arbeiten gehen? oder was macht man da? Und erhalte ich das Gleiche Elterngeld wie bei Kind 1? Danke im Voraus.
Hallo, zwischen den beiden Kindern liegen ca. 14 Mo.? Dann bekommen Sie EG wie bei Kind 1 + Geschwisterbonus. Wenn der Abstand anders ist, bitte Frage neu stellen unter Angabe von ET 1 und voraussichtlichem ET2 Liebe Grüße NB
mellomania
kleine info, falls nicht geschehen. die elternzeit von kind 1 endet nicht automatisch! du musst sie mit neuem attest auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. nur dann erhälst du das volle mutterschaftsgeld. beendest du die laufende elternzeit nicht, läuft beides, also elternzeit 1 und mutterschutz parallel
Jabe1992
Danke für die Info. Das hatte ich hier im Forum glücklicherweise auch gelesen und werde EZ 1 auch beenden um das volle Mutterschaftsgeld bzw den Arbeitergeberzuschuss zu erhalten. Was mache ich aber zwischen diesem Zeitraum? Muss ich nach Beenden von EZ1 bis Mutterschutz arbeiten gehen? Das wären fast drei Wochen. Mir würde das jetzt nichts ausmachen... aber muss man das und bringt das etwas? Vielleicht ein Vorteil bei der EG Berechnung? Oder sollte man da Resturlaub nehmen?
JuneJune
Kommt auf das Elterngeld drauf an was du vorher hattest falls du schon den höchstsatz hattest bzw evtl dir hätte mehr zugestanden kanns sein dass du den einen 0 monat ausgleichst. Allerdings ist es eh kein voller monat und wird meist eh ausgeklammert ausser der monat ist besonders einkommensstark und soll mit zählen. So oder so das gehalt dazwischen hast du in jedem fall zusätzlich verdient und die lohnsteuer wirst du über die steuererklärung höchstwahrscheinlich wieder bekommen. Also wenn du lust hast und es gesundheitlich schaffst ..kinderbetreuung etc hast dann hab spass und geh 3 wochen arbeiten
User-1722183313
Hallo, bis zum dritten Geburtstag deines großen Kindes bekommst du noch 10% (min. 75€) Geschwisterbonus pro Monat. Ich empfehle dir den Elterngeldrechner. Da kannst du alle Szenarien mit deinem Einkommen mal durchspielen und dann entscheiden. Resturlaub zu nehmen wäre evtl. auch eine Idee. Alles Gute
Andrea6
Irgendwie scheint da ein Rechenfehler drin zu sein: wenn die erste Elternzeit am 07.07. begonnen wurde endet sie doch (bei 12 Monaten EZ) am 06.07.18. Du beendest sie zum Tag vor dem Mutterschutz des nächsten Kindes. Wenn die Elterngeldzahlung nur bis Mai dieses Jahres geht hat offenbar der Partner mehr als 2 Monate Elterngeld bekommen. Die Elternzeit für das neue Kind beginnt mit dem Tag der Geburt: das dürfte Anfang Juli sein und nicht erst September.
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