Arbeiten nach Mutterschutz, dann Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeiten nach Mutterschutz, dann Elternzeit

Hallo Frau Bader, wahrscheinlich wird es so sein, dass ich direkt nach den 8 Wochen Mutterschutz 1-3 Tage arbeiten muss (eine Messe steht an) und erst dann die Elternzeit in Anspruch nehmen werde. Ist es in diesem Falle so, dass das Mutterschaftsgeld nicht auf die Elternzeit angerechnet wird, da ja zwischen Mutterschutz und Elternzeit gearbeitet wird, wenn auch nur für ein paar Tage? Kann ich dann im Anschluss an den Mutterschutz/ Arbeit 12 volle Monate Elternzeit nehmen und bekomme diese dann auch bezahlt? Herzlichen Dank für Ihre Beratung! Lana

von Lana321 am 03.03.2016, 17:08



Antwort auf: Arbeiten nach Mutterschutz, dann Elternzeit

Hallo, nein. Sie haben 12 Mo, davon wird für den Mutterschutz 2 abgezogen. Wenn Sie Lohn haben wird der dann eben auf das EG angerechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.03.2016



Antwort auf: Arbeiten nach Mutterschutz, dann Elternzeit

Du willst auf einen ganzen Monat Elterngeld verzichten wegen 1-3 Tagen Arbeit? Würde ich mir genau überlegen. Di kannst ja Elterngeld immer nur für ganze Lebensmonate nehmen. Alternativ, wenn denn dann gar kein Weg drum herum, würde ich diese Messetage in Teilzeit INNERHALB Elternzeit machen. Bis zu 30 Std die Woche darfst du dann nämlich arbeiten. verdienst müsstest Du dann beim Elterngeld angeben, aber du würdest nur einen Teil verlieren.

Mitglied inaktiv - 03.03.2016, 21:56



Antwort auf: Arbeiten nach Mutterschutz, dann Elternzeit

Das Ansinnen scheint ja zu sein mehr Geld zu bekommen. Keiner muss nach dem Mutterschutz arbeiten wenn Elternzeit genommen wird. Auf dem Antrag zum Elterngeld steht es aber genau und ist ausgeschlossen. "Lebensmonate, in denen Anspruch auf Mutter- schutzleistungen besteht, gelten immer als Monate, für die die Mutter Eltern- geld bezieht. Sie können nicht als ElterngeldPlus Monate beantragt wer- den." Der Verdienst wird dann auf das Elterngeld des 3. Lebensmonates angerechnet. Diesen könnte man dann als Elterngeld Plus laufen lassen.

von Sternenschnuppe am 04.03.2016, 08:30



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