stundenweise Arbeiten trotz Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: stundenweise Arbeiten trotz Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bader, mir ist bekannt, dass ich auf die Schutzfrist vor der Geburt meines Kindes verzichten kann soweit ich es ausdrücklich erkläre und diese Erklärung jederzeit widerrufen kann. Nun ist meine Situation folgende: Ich arbeite derzeit 30 Std/Woche, meine Mutterschutzfrist beginnt in der zweiten Juliwoche. Wir sind nur zwei Mitarbeiterinnen in unserer Abteilung und meine Kollegin fällt bis Anfang August aus. Wir werden einiges Vorarbeiten, sodass im "worst case" irgendwie alles weiter läuft. Trotzdem möchte ich in den 3 ersten Wochen der Schutzfrist stundenweise arbeiten. D.h. ich möchte nicht komplett auf die Schutzfrist verzichten, sondern nur teilweise. Diese Zeit, die ich arbeite, würde dann ja direkt von meinem Arbeitgeber vergütet werden. Wie läuft das mit der Abrechnung? Ohne die stundenweise Arbeit stehen mir kalendertäglich ein Zuschuss von 39,32€ vom Arbeitgeber und die 13€ der Krankenkasse zu. Für Juli also jeweils für 25 Tage. Wenn nun 178,80€ Bruttoverdienst in der Schutzfrist anfallen würden, wie würden sich dann der Arbeitgeberzuschuss und das Mutterschaftsgeld berechnen? Herzliche Grüße Melanie

von etud123 am 07.06.2018, 13:26



Antwort auf: stundenweise Arbeiten trotz Mutterschutz

Hallo, Sie können ja nicht das Mutterschaftsgeld und dazu noch Lohn bekommen. Wenn Sie arbeiten dürften Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, denn das ist ja eine Lohnersatzleistung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2018



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