Stundenweise arbeiten im Mutterschutz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Stundenweise arbeiten im Mutterschutz?

Ich habe zwei Fragen: Ab 9.6. bin ich im Mutterschutz. Kann ich dann evtl. für meine jetzige Firma ein paar Stunden die Woche von zu Hause aus arbeiten (bis zum Entbindungstermin)? Wie kann ich das verrechnen? Soweit ich weiß, kann ich später in der Elternzeit bis zu 20 Std. nebenbei arbeiten. Stimmt das (vor dem Hintergrund, dass wir leider kein Erziehungsgeld bekommen werden)? Wo bekommt man eigentlich eine vollständige und aktuelle Fassung vom Mutterschutzgesetz? Da müßte doch alles drinstehen... Herzliche Grüße Andrea

Mitglied inaktiv - 15.05.2002, 15:12



Antwort auf: Stundenweise arbeiten im Mutterschutz?

Hallo Andrea, in der Mutterschutzfrist VOR der Geburt, darfst du arbeiten, wenn du dies ausdrücklich möchtest - dabei kannst du auch im Büro arbeiten (mit dem AG besprechen). Die Bereitschaft, in diesen 6 Wochen zu arbeiten kannst du aber auch jederzeit widerrufen. In den 8 Wochen nach der Geburt darfst du allerdings nicht beschäftigt werden - auch nicht wenn du dies möchtest. Nach dem neuen Gesetz darfst du in der EZ bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten. Genaue Gesetzestexte kannst du dir hier herunterziehen: www.bmfsfj.de Sieh einfach unter Gesetze nach - dort findest du einiges hilfreiches... Liebe Grüße aus Bochum Vanessa & No. 3

Mitglied inaktiv - 15.05.2002, 22:20



Antwort auf: Stundenweise arbeiten im Mutterschutz?

...nur sieht das MuSchuG keine teilweise Arbeit vor... entweder man geht (ganz) arbeiten oder eben nicht... ... oder wie willst Du das sonst mit der KK abrechnen? Gruß Désirée

Mitglied inaktiv - 16.05.2002, 22:10



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

stundenweise Arbeiten trotz Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bader, mir ist bekannt, dass ich auf die Schutzfrist vor der Geburt meines Kindes verzichten kann soweit ich es ausdrücklich erkläre und diese Erklärung jederzeit widerrufen kann. Nun ist meine Situation folgende: Ich arbeite derzeit 30 Std/Woche, meine Mutterschutzfrist beginnt in der zweiten Juliwoche. Wir sind nur zwei Mit...


Auf Ausklammerung Mutterschutz verzichten (Bundesbeamtin)

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und entbinde meine zweite Tochter voraussichtlich im Juni 2024. Bei der Beantragung für das Elterngeld hat sich für mich nun folgende Frage aufgetan: ist es für mich als Bundesbeamtin sinnvoll, auf die Ausklammerung für die Monate Mai und Juni 2024 für die Berechnung des Elterngeldes zu verzich...


Elternzeit verlängert und vor Mutterschutz beendet

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...


Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...


Freiberufliche Tätigkeit während Mutterschutz | KSK | Zuflussprinzip

Guten Tag Frau Bader, ich bin freiberuflich tätig und in der KSK versichert, nebenher arbeite ich auf Minijob-Basis. Kann ich während des ersten Teils des Mutterschutzes (6 Wochen vor der Geburt) in meiner freiberuflichen Tätigkeit weiterarbeiten? Werden die Einkünfte dann auf die Mutterschutzleistung anrechenet oder gilt auch hier das Zuflu...


Elternzeit endet vor Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...


Kündigung vor Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und werde ca. 1,5 Monate bevor mein Mutterschutz (20.9.) beginnt von Berlin nach Bayern umziehen. Aufgrund des Umzuges werde ich von meiner Arbeitgeberin, bei der ich seit 5 Jahren arbeite gekündigt. Ich arbeite momentan Teilzeit als Werkstudentin. Was kann ich tun um Mutterschutzgeld und Elterngeld zu bekomm...


Arbeitslos während Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bader, am 07.09 gehe ich in den Mutterschutz, allerdings werde ich bis zum 30.06 eine rechtskräftige Kündigung zum 30.09 aufgrund einer Bertriebsschließung erhalten.  Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 20.10. Jetzt ergeben sich mir allerdings ein paar Fragen, bei denen Sie mir hoffentlich behilflich sein können. ...


Resturlaubstage aus 2023 - Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit

Hallo, ich habe noch 25 Tage Urlaub aus 2023, der normalerweise bei meinem AG bis 31.12.2024 genommen werden muss. Nun bin ich aber schwanger, gehe ab 13.06.2024 in Mutterschutz (ET 26.07.2024) und muss bis dahin meine Vertretung bis dahin einarbeiten. Was passiert mit meinem Resturlaub aus 2023? Der Urlaub aus 2024 bleibt ja bestehen und kann ...


AG möchte Urlaub vor Mutterschutz auszahekn

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell Teilzeit in Elternzeit angestellt und wieder schwanger. Zum 10.07. beende ich meine Elternzeit, da der Mutterschutz von Kind 2 beginnt. Aus dem aktuellen Jahr habe ich noch 10 Urlaubstage offen (nicht geplant). Ich möchte diese gerne vor dem Mutterschutz nehmen und somit 10 Tage früher "aussteigen". Mein AG ...