Mitglied inaktiv
Ich habe zwei Fragen: Ab 9.6. bin ich im Mutterschutz. Kann ich dann evtl. für meine jetzige Firma ein paar Stunden die Woche von zu Hause aus arbeiten (bis zum Entbindungstermin)? Wie kann ich das verrechnen? Soweit ich weiß, kann ich später in der Elternzeit bis zu 20 Std. nebenbei arbeiten. Stimmt das (vor dem Hintergrund, dass wir leider kein Erziehungsgeld bekommen werden)? Wo bekommt man eigentlich eine vollständige und aktuelle Fassung vom Mutterschutzgesetz? Da müßte doch alles drinstehen... Herzliche Grüße Andrea
Mitglied inaktiv
Hallo Andrea, in der Mutterschutzfrist VOR der Geburt, darfst du arbeiten, wenn du dies ausdrücklich möchtest - dabei kannst du auch im Büro arbeiten (mit dem AG besprechen). Die Bereitschaft, in diesen 6 Wochen zu arbeiten kannst du aber auch jederzeit widerrufen. In den 8 Wochen nach der Geburt darfst du allerdings nicht beschäftigt werden - auch nicht wenn du dies möchtest. Nach dem neuen Gesetz darfst du in der EZ bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten. Genaue Gesetzestexte kannst du dir hier herunterziehen: www.bmfsfj.de Sieh einfach unter Gesetze nach - dort findest du einiges hilfreiches... Liebe Grüße aus Bochum Vanessa & No. 3
Mitglied inaktiv
...nur sieht das MuSchuG keine teilweise Arbeit vor... entweder man geht (ganz) arbeiten oder eben nicht... ... oder wie willst Du das sonst mit der KK abrechnen? Gruß Désirée
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