Surja
Liebe Frau Bader, ich habe eine unbefristete Teilzeitstelle mit 25 Wochenstunden. Im 4. Lebensmonat des Kindes plane ich, mit vorerst 6 Wochenstunden in den Job zurückzukehren. Da meine Vertreterin aus verschiedenen Gründen keine Einarbeitung mehr erhalten konnte, steht nun die Frage im Raum, ob ich direkt nach dem Mutterschutz bereits wieder mit 1 bis 2 Wochenstunden einsteige (damit ich der Vertretung telefonisch zur Verfügung stehe und Fragen beantworten bzw. Arbeitsabläufe erklären kann, bis ich im 4. Monat wieder 1 Tag pro Woche arbeite). Der Arbeitgeber fände das gut. Da das Elterngeld und sämtliche Finanzfragen in der Elternzeit so kompliziert sind, frage ich mich nun, ob eine derart geringfügige Beschäftigung überhaupt wirtschaftlich Sinn macht bzw. ob dies irgendwelche negativen Auswirkungen auf haben würde, z.B. auf das Elterngeld und Elterngeld Plus. Können Sie hier Licht ins Dunkel bringen? Vielen Dank jetzt schon und herzliche Grüße
Hallo, bei einer Stunde/ Woche wird der Lohn so gering sein, dass es wenig bis nichts ausmacht (bei EG Plus). Liebe Grüße NB
MamavonMia123
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, daß du, sofern du Basis EG erhälst praktisch umsonst arbeitest, da jeder verdiente Cent mit dem Basis EG verrechnet wird. Bei EG plus sollte es kein Problem sein. Lohnt dann aber auch nur, wenn du diese geringe Beschäftigung über 2 Jahre laufen lassen möchtest. Aber du bekommst sicher noch eine professionelle Antwort.
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