Ich habe von Februar bis Juli 2003 bei meinem jetzigen Chef gearbeitet und bin im August in Mutterschutz gegangen. Da das 2. Kind innerhalb der 1. Elternzeit kam, war ich zwischenzeitlich nicht mehr arbeiten. Inzwischen wäre ich eine Gehaltsstufe höher gestiegen. Habe ich jetzt Anspruch auf das höhere Gehalt, obwohl ich 4 Jahre im Erz.-urlaub war oder zählen nur die tatsächlich gearbeiteten Jahre oder die Betriebszugehörigkeit? Hätte ich Anspruch auf eine Abfindung? Gelten besondere Kündigungsfristen nach dem Erz.-Urlaub? Danke
Mitglied inaktiv - 04.04.2008, 18:32
Antwort auf:
Arbeiten nach Elternzeit
Hallo,
das haben Sie doch schon mal gefragt und ANtwort bekommen?
Liebe Grüsse,
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2008
Antwort auf:
Arbeiten nach Elternzeit
Auch das Gahelt hat sich inzwischen an "Westgehalt" angepasst. Die Differenz zw. dem Gehalt vor dem Erz.-urlaub und dem Gehalt, wenn die Anpassung an Westniveau und die höhere Gehaltsstufe eintreffen würden, wären immerhin 320 Euro Brutto. Auf welches Geahlt habe ich Anspruch. Danke
Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 10:02
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Arbeiten nach Elternzeit
Diese Fragen hatten sie mir beim letzten Mal leider nicht beantwortet. Vielleicht können sie mir eine Antwort darauf geben. Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 11:31