Hallo Frau Bader,
ich bin etwas verunsichert was Kündigungsschutz und Elternzeit angeht.
Wenn man von Kündigungsschutz liest, dann heißt es ja immer der Kündigungsschutz geht bis 4 Monate nach Entbindung.
Ich hab doch aber generell die Möglichkeit Elternzeit zu beantragen und das geht ja bis zu 3 Jahren. Wie ist das dnn mit dem Kündigungsschutz und vor allem wie lange nach Elternzeit bin ich nicht kündbar?
Und noch eine Frage.
Wann muss ich denn eigentlich bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit beantragen?
Danke schon mal und ein schönes Wochenende
Liebe Grüße
JessyBaby
von
jessibaby
am 15.07.2011, 17:25
Antwort auf:
Antrag Elternzeit und Kündigungsschutz
Hallo,
1. Ab dem ersten Tag nach der EZ kann der AG kündigen, je nach Grösse des Unternehmens muss er das KSchG beachten
2. Frist Antrag EZ 7 Wo. vorher schriftlich
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2011
Antwort auf:
Antrag Elternzeit und Kündigungsschutz
Hallo,
also die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragst Du gar nicht, Du meldest diese einfach formlos an, aber unbedingt schriftlich an. Dazu reicht ein Schreibe a la 'Hiermit nehme ich für xx Monate / Jahre Elternzeit ab Geburt meiner / meines Tochter / Sohnes, voraussichtlich ab xx.xx.xxxx'!
Während der Elternzeit kannst Du selber kündigen (mit der Kündigungsfrist die in Deinem Vertrag steht, bzw. mit 3 Monaten zum Ende der Elternzeit). Dein AG kann Dich während der Elternzeit NICHT kündigen. Nach der Elternzeit, also im Grunde am 1. Arbeitstag kann Dein Arbeitgeber Dich dann kündigen, entsprechend dem was om Vertrag vereinbart ist.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 15.07.2011, 19:03