Hallo!
Ich werde ab 01.07. meine Arbeit wieder aufnehmen (Neuvertrag), mein Sohn ist 5 Monate alt und ich beginne mit 20h/ Woche bis 30.11. 2010.
In diesem Zeitraum beziehe ich Elterngeld in Höhe von 300€. Ab Dezember wird die endgültige wöchentliche Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag 30h betragen.
Besteht in diesem Fall auch bei 30h noch ein Anspruch auf Elterngeld bis das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat?
Vielen Dank im Vorraus
Sina
Mitglied inaktiv - 02.06.2010, 20:07
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld bei Teilzeitarbeit (30h/Woche)
Hallo,
ja, aber der Verdienst wird angerechnet. Sie werden wahrscheinlich nur die Pauschale bekommen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2010
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld bei Teilzeitarbeit (30h/Woche)
Hallo
Soweit ich weiss kannst Du verdienen soviel Du willst, alles bis auf die 300 Euro Minestsatz wird dann eben abgezogen.
Und 30 Stunden ist ja nur Teilzeit , nicht Vollzeit ;-)
Mitglied inaktiv - 02.06.2010, 20:16