altfall,kein abweichender bezugszeitraum

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: altfall,kein abweichender bezugszeitraum

Gemäss neu bescheid können die von uns beantragten Lebensmonate nicht umgesetzt werden da das Elterngeld rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor Monat des antragsanfangs gezahlt werden können. Erst Antrag Mutter Elterngeld 1-12 LM, Vater 2. Und 13. LM. Neuantrag für das zweitgeborene Kind, Mutter 1-5 LM + 8-14 LM, Vater 2. Und 13. LM. Ist die Verweigerung der von uns beantragten bezugszeiträume korrekt? Danke für Rückantwort. Cemisi76

von cemisi76 am 23.11.2013, 22:01



Antwort auf: altfall,kein abweichender bezugszeitraum

Hallo, es gibt es nur drei Moanet rückwirkend, ich weiß aber nicht, wann es beantragt worden ist Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.11.2013



Antwort auf: altfall,kein abweichender bezugszeitraum

Wann habt ihr die Änderung denn beantragt? In welchem Lebensmonat des Kindes? Gruß Sabine

von SumSum076 am 24.11.2013, 23:03



Antwort auf: altfall,kein abweichender bezugszeitraum

Antrag gestellt am 18.11.2013 für den 26. LM

von cemisi76 am 25.11.2013, 21:17



Antwort auf: altfall,kein abweichender bezugszeitraum

Für den 26. Lebensmonat? Oder IM 26. Lebensmonat? Anders herum: Elterngeld gibt es maximal bis zum 14. Lebensmonat. Für diesen allerletzten Monat kann man maximal im 17. Lebensmonat den Antrag einreichen. Will man für den 5. Lebensmonat Elterngeld, ist der Antrag bis max 8. Lebensmonat einreichen. Gruß Sabine

von SumSum076 am 26.11.2013, 23:59



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