Hallo
ich habe eine frage ich möchte mich von meinem Partner Trennen nun ist es so das mein Bruder und ich ein Sehr inniges Verhältnss haben und da er endlich von zuhause Ausziehn möchte ,wir uns Gemeinsam eine Wohnung suchen wollten.
Nun ist aber die frage ich würde ergänzendes Alg 2 bekommen . Mein Bruder Arbeitet und macht nebenbei noch Abendschule.
Nun frage wir uns ob er für mich mitaufkommen müsste wenn wir zusammenleben würden oder ob ich doch weiterhin alg2 bekomme.
Er verdient zwar gut aber er muss sein Auto abbezahlen und die abendschule musss er auch finanzieren.Somit würde gerabe noch geld für Wohnung, Essen und Vesicherung bleiben.
Danke
Melanie
Mitglied inaktiv - 15.06.2006, 07:01
Antwort auf:
Alg2 Alleinerziehnd
Hallo,
grundsätzlich gehören zu einer Bedarfsgemeinschaft alle Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben. Diese erhalten Arbeitslosengeld II, wenn ihr gemeinsames Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Wenn aber zum Beispiel das Arbeitseinkommen des Partners den gesetzlich vorgegebenen Bedarf deckt, dann erhält der erwerbslose Antragssteller kein Arbeitslosengeld II.
Dabei zählen zu einer Bedarfsgemeinschaft:
- erwerbsfähige Hilfebedürftige
- im Haushalt lebende Eltern
- alleinerziehende von Minderjährigen
- (Lebens-)Partner
- minderjährige eigene Kinder oder Kinder des Partners
Lebt ein ALG II-Empfänger in einer Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten und/ oder Verschwägerten, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die anderen Haushaltsmitglieder den Arbeitslosengeld II-Antragssteller unterstützen.
Zu Arbeitslosengeld II gibt es einen Rechner bei http://www.osnabrueck.de/php/online-rechner/alg2-eingabe.htm
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2006